BundesratStenographisches Protokoll727. Sitzung / Seite 121

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

immer wieder sehr genau und vor allem im Einzelfall zu bewerten ist. Um eine solche Bewertung dürfte es sich da gehandelt haben.

Herr Bundesrat Stadler! Zum Thema Gerüchte: Es ist schwer, zu Gerüchten Stellung zu nehmen. Es ist aus meiner Sicht nicht geplant, irgendwelche Ämter zusammen­zuführen. Sollte es dazu kommen, so würde ich das sehr ausführlich diskutiert wissen wollen, durchaus auch unter meiner Einbindung. Aber das steht zurzeit nicht zur Dis­kussion. Doch von den Gerüchten habe auch ich gehört.

Lieber Herr Bundesrat und Vizepräsident Weiss! Die Argumentation zum Vermes­sungsgesetz ist formal sicherlich nachvollziehbar. Ich bitte aber, zu bedenken, dass es sich dabei vom Inhalt her um etwas handelt, was allen Beteiligten nützt. Es war näm­lich das kurzfristige Interesse des BEV, hier eine Gesetzesänderung zu erlangen, die es dem Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen ermöglicht, nicht nur zu Vollkos­ten, sondern auch zu Grenzkosten Informationen weiterzugeben. Für das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen entsteht dadurch ein Mehrumsatz, weil man dort offensichtlich weiß, dass vieles zu Vollkosten nicht absetzbar ist, aber zu Grenzkosten unter Umständen absetzbar wäre. Die Kunden, Klienten, Bürger – wie auch immer – wiederum bekommen dann Dinge und Informationen zu Grenzkosten, die sie sonst allenfalls zu Vollkosten bekämen.

Was die Vorgangsweise betrifft, überlegen wir uns sehr genau, wann wir etwas zur Be­gutachtung versenden. In dem konkreten Fall schien es mir und uns im Hinblick auf die Geringfügigkeit und gleichzeitig die Sinnhaftigkeit der Materie gerade noch angemes­sen zu sein. Aber die Kritik, Herr Vizepräsident, nehme ich namens des BEV selbstver­ständlich zur Kenntnis. (Beifall bei der ÖVP.)

16.29


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Bitte, Herr Kollege Schennach.

 


16.29.50

Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Ich melde mich nur kurz zu Wort. Aber ... (Bundesrat Dr. Kühnel: Das gibt es auch?) – Das gibt es, ja, Herr Kollege Kühnel!

Herr Bundesminister Bartenstein! Sie haben gesagt, die EU-Richtlinie schließe das öf­fentlich-rechtliche Radio- und Rundfunkwesen aus. Das heißt ja nicht, dass man nicht etwas über diesen Regelungsbedarf hinaus regeln kann. Ich verstehe da eines nicht. Wenn Sie heute surfen – und ich lade Sie dazu ein –, dann surfen Sie doch einmal zum Flaggschiff der Öffentlich-Rechtlichen, zur BBC. Bei der BBC hat jedes Unterneh­men – Frau Kollegin Zwazl, jedes Unternehmen! – und jeder Mensch die Möglichkeit, sich in den Archiven der BBC maßgebliche, substanzielle Informationen ohne irgend­welche Hürden und Zugänge anzueignen. Ich finde das sensationell! Ich finde, was die BBC zur Verfügung stellt, ist eines der spannendsten zeithistorischen Archive, die es überhaupt gibt. Sie können sich dort herunterladen, was Sie brauchen, was Sie wollen.

Das gibt es beim ORF nicht! Aber insbesondere bei öffentlich-rechtlichen Anstalten halte ich das geradezu für eine Verpflichtung. Kostenerstattung: ja – die Frage ist hier wirklich die nach angemessener Kostenerstattung. Doch dass wir Museen, Bibliothe­ken und auch öffentliche Rundfunkunternehmen, gerade was die Informationsweiter­gabe über den normalen Betrieb ihrer Tätigkeiten hinaus betrifft, als Schatz von Infor­mationen betrachten und dies im Interesse einer größeren Öffentlichkeit – auch im Interesse von Unternehmen, die etwas nachschauen, auch im Interesse von einzelnen Leuten – hier einer Regelung zuführen, ist bei uns derzeit leider unzureichend geklärt.


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite