BundesratStenographisches Protokoll727. Sitzung / Seite 122

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Was ich bedauere, ist, dass der ORF überhaupt nicht erkennt, dass da tatsächlich eine Geschäftssparte, die mit dem öffentlich-rechtlichen Anspruch durchaus vereinbar ist, vorhanden ist.

Im Übrigen möchte ich mich bei Kollegen Böhm für die gute Zusammenarbeit in den letzten Jahren herzlich bedanken. (Beifall bei den Grünen sowie bei Bundesräten von SPÖ und ÖVP.)

16.32


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Ich nehme an, auch von der Berichterstattung wird kein Schlusswort gewünscht.

Wir kommen daher zur Abstimmung, die über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates getrennt erfolgt.

Zunächst gelangen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 19. Oktober 2005 betreffend ein Informationsweiterverwendungsgesetz.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit, der Antrag ist somit angenommen.

Nun kommen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 19. Ok­tober 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Vermessungsgesetz geändert wird.

Ich ersuche wieder jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist Stimmeneinhelligkeit gegeben. Der Antrag ist somit angenommen.

16.33.5319. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 20. Oktober 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ziviltechnikergesetz 1993 geändert wird (1090 d.B. und 1152 d.B. so­wie 7401/BR d.B. und 7427/BR  d.B.)

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir kommen zum 19. Punkt der Tages­ordnung.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Wiesenegg übernommen. Ich darf um den Bericht bitten.

 


16.34.17

Berichterstatter Helmut Wiesenegg: Geschätzte Frau Präsident! Sehr verehrter Herr Minister! Als Berichterstatter bringe ich Ihnen den Bericht des Ausschusses für Arbeit und Wirtschaft über den Beschluss des Nationalrates vom 20. Oktober 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ziviltechnikergesetz 1993 geändert wird.

Ihnen liegt der Bericht in schriftlicher Form vor, daher erübrigt sich jede Detailvorgabe.

Ich komme nun zur Antragstellung. Der Ausschuss für Arbeit und Wirtschaft stellt nach Beratung der Vorlage am 2. November 2005 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke für den Bericht. – Es liegen mir keine Wortmeldungen vor.

 


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