BundesratStenographisches Protokoll727. Sitzung / Seite 159

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gesamten Fraktion –, dass du in Hinkunft dem Hohen Hause nicht mehr angehören wirst.

Glück auf für die Zukunft! Alles Gute! (Anhaltender allgemeiner Beifall sowie Beifall von Bundesminister Dr. Bartenstein.)

19.01


Präsident Peter Mitterer: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung, und ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bun­desräte, die dem Antrag zustimmen, den gegenständlichen Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

Es liegt ein Antrag der Bundesräte Konecny, Schennach, Kolleginnen und Kollegen vor betreffend Bericht der Außenministerin über die österreichische EU-Präsidentschaft, eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit an das österreichische Parlament zum EU-Arbeitsprogramm.

Dieser Antrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Es gibt keine Wortmeldung dazu.

Ich lasse daher über diesen Entschließungsantrag abstimmen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. (Bundesrat Mag. Gudenus: Minderheit! – Bundesrat Konecny: Das war einmal!) – Das ist Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen. (E 195-BR/05.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Tagesordnung ist somit erschöpft.

19.02.01Abstimmung über Fristsetzungsanträge

 


Präsident Peter Mitterer: Wir kommen nun zur Abstimmung über die eingebrachten Fristsetzungsanträge; es sind dies acht an der Zahl.

Zunächst gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag der Bundesräte Professor Albrecht Konecny, Stefan Schennach gemäß § 45 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates, dem Ausschuss für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumen­tenschutz zur Berichterstattung über den Beschluss des Nationalrates betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung der Gesellschaft „Fa­milie & Beruf Management GmbH“ erlassen sowie das Familienlastenausgleichsge­setz 1967 geändert wird (1070 d.B.), eine Frist bis 30. November 2005 zu setzen.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Fristsetzungsantrag zu­stimmen, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit an­genommen.

Nun kommen wir zur Abstimmung über den Antrag der Bundesräte Professor Albrecht Konecny, Stefan Schennach gemäß § 45 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesra­tes, dem Gesundheitsausschuss zur Berichterstattung über den Beschluss des Natio-


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