nicht möglich. Das soll in Zukunft anders sein. Die Inlandskontrolle wird derzeit, wie wir schon gehört haben, in mittelbarer Bundesverwaltung vollzogen und obliegt den Landesbehörden. Meist wurde sie von der Bezirksverwaltungsbehörde wahrgenommen und hat dort – und diese Anmerkung sei mir gestattet – manchmal ein bisschen ein Mauerblümchendasein gefristet.
Durch die Erweiterung der Kompetenz der Zollbehörden, der Zollorgane auf die Inlandskontrolle werden folgende Ziele verfolgt, die meiner Ansicht nach zu unterstützen sind. Die umfangreiche Erfahrung und fachliche Kompetenz der Zollbehörde und der Zollorgane im Artenschutzbereich kann damit für die Inlandskontrolle genutzt werden. Es kommt zu einer wesentlichen Erhöhung von Dichte und Effizienz der Kontrolle. Außerdem wird eine Unterstützung der Bezirksverwaltungsbehörden erreicht; das heißt nicht, dass dies völlig übernommen wird, sondern es soll in Zukunft von den Zollorganen und der Bezirksverwaltungsbehörde gemeinsam gemacht werden.
Worum geht es noch? – Es geht um eine Neuregelung des Kennzeichnungsverfahrens. Wir wissen, dass sich im Zeitalter der EDV hier weitere Möglichkeiten ergeben haben. Dennoch geht es auch darum, wer diese Kennzeichnung vornimmt und wie sie vorgenommen wird. Dieses Kennzeichnungsverfahren soll effizienter gestaltet werden, die Möglichkeiten der Kennzeichnung sollen ausgeweitet werden.
Ferner geht es um eine Erweiterung der bestehenden Verordnungsermächtigung für die Artenkennzeichnungsverordnung – durch diese Verordnung werden die für einzelne Arten anzuwendenden Kennzeichnungsmethoden genau und einheitlich festgelegt – und die Festlegung des Kreises der Kennzeichnungsberechtigten. Neben den Tierärzten sind es per Bescheid ermächtigte Personen, die diese Tierkennzeichnung in Zukunft durchführen können.
Was auch noch wesentlich erscheint, ist die Erstellung eines Kennzeichnungsprotokolls, dass dieser Kennzeichnungsvorgang auch nachvollzogen und überprüft werden kann. Die Daten werden in ein zentrales Register übertragen.
Es ist dies ein Gesetz, dem wir heute, glaube ich, gemeinsam die Zustimmung erteilen werden.
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich noch kurz in die Geschichte zurückblicken. Wir wissen, dass sich die Menschheit in den letzten Jahrhunderten nicht mit Ruhm bekleckert hat, wenn es um den Umgang mit Tier- und Pflanzenarten gegangen ist. Wir wissen, dass Hunderte oder Tausende von Tier- und Pflanzenarten bereits ausgerottet sind. Im so genannten Washingtoner Artenschutzübereinkommen aus dem Jahre 1973 wurde festgelegt, dass bestimmte wild lebende Tier- und Pflanzenarten besonders geschützt werden oder in der Praxis auch der Handel damit verboten sein soll. Wir haben gehört, dass dies bereits über 40 000 Pflanzenarten und 8 000 Tierarten betrifft.
Gestatten Sie mir an dieser Stelle eine weitere Bemerkung. Wir erleben oft Bilder von grausamen Fangmethoden gegenüber Walen oder Robben im hohen Norden. Hier ist es, glaube ich, unsere Aufgabe, nicht nur für unsere Republik Österreich Gesetze zu beschließen, sondern über internationale Kontakte auch darauf zu dringen, dass diese Methoden in Zukunft nicht mehr Verwendung finden dürfen. Das heißt, mit diesem einstimmigen Beschluss hier und heute soll auch ein Signal verbunden sein, dass dieser Artenschutz auf internationaler Ebene lückenlos vollzogen werden kann.
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! In diesem Sinne können wir, glaube ich, gemeinsam stolz darauf sein, dass es hier, wie im Nationalrat, einen einstimmigen
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