mehr. Es ist eine unzulässige Verkürzung, ausschließlich die Frage des Herkunftslandprinzips zu diskutieren. (Bundesrat Schimböck: Das ist die Kernfrage!) Ja, lieber Wolfgang! Es muss klar sein, dass die Dienstleistungsfreiheit nicht mit der Dienstleistungsrichtlinie erfunden wird. Die Dienstleistungsfreiheit ist schon längst ein Grundprinzip der Europäischen Union! Jetzt gilt es, diesen Dienstleistungen innerhalb der Europäischen Union Rechtssicherheit zu geben und rechtliche Rahmenbedingungen zu verleihen. Jetzt ist es eher ein Wildwestgeschehen: Es fährt jeder schon überall hin und macht etwas. Es geht darum, durch diese Maßnahme Rechtssicherheit in den Dienstleistungssektor in Europa hineinzubringen, ohne dass man dabei etwas zerstört und mit der Wirkung, mehr Arbeitsplätze in diesem Lande zu schaffen. (Beifall bei der ÖVP.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist bereits festgelegt, dass die Dienstleistungsrichtlinie von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse ist. Darunter fallen unter anderem die Ausnahmen, die Sie nicht konsequent in diesem Entschließungsantrag aufgeführt haben. Wir sind ja schon wesentlich weiter als die Festlegungen im Entschließungsantrag. Da steht drinnen: Ausgenommen sind die Postdienste, die Elektrizitätsversorgung und Elektrizitätsübermittlung, die Gasweiterleitung und Gasversorgung, die Wasserversorgung, die Abfallbehandlung, die sozialen Dienste. – All das ist ja schon drinnen, bitte! Es sollte schon auch eine Präzisierung und eine gewisse Genauigkeit an den Tag gelegt werden, wenn wir dieses Hohe Haus mit solchen Entschließungsanträgen beschäftigen. Das möchte ich auch einmal sagen. (Beifall bei der ÖVP.)
Der Binnenmarktausschuss – ich gebe Ihnen den letzten Stand bekannt – hat eine wesentliche Grundsatzentscheidung getroffen, und ich bin sicher, dass dies das Plenum im Europäischen Parlament übernehmen wird: Dienstleistungen von allgemeinem Interesse werden aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie komplett ausgenommen. – Jetzt geht es um die Definition: Was ist das? – Was nun genau in solchen Dienstleistungen von allgemeinem Interesse geregelt wird, soll jeder Mitgliedstaat im Sinne des Subsidiaritätsprinzips selbst festlegen. – Das steht im Protokoll des Binnenmarktausschusses drinnen.
Wir haben x Tagungen über die Anwendung des Subsidiaritätsprinzips in Europa bisher durchgeführt. Dass wir uns hier in diese Diskussion einbringen, das verstehe ich darunter. Da sind nicht nur die Arbeiterkammer und die Wirtschaftskammer gefordert, alle Sozialpartner, alle sollen mithelfen, dass wir hier das Subsidiaritätsprinzip zur Anwendung bringen. Dann wird das zu mehr Arbeit, zu Wirtschaftswachstum, zu sozialem Frieden und zu einer besseren Zukunft in Europa beitragen.
So, wie dieser Antrag formuliert ist, können wir dem sicher nicht die Zustimmung geben. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Ing. Kampl.)
13.41
Präsident Peter Mitterer: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. – Doch! Es liegt noch eine von Herrn Bundesrat Schennach vor. – Bitte. (Zwischenruf des Bundesrates Dr. Kühnel. – Heiterkeit bei der ÖVP.)
13.41
Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Kollege Kneifel, kann ich das letzte Wort haben? – Ich muss ehrlich sagen, was schon Lachstürme hervorruft, ist erstaunlich. Möglicherweise ist der Grund dafür die Uhrzeit. Kollege Kühnel, es sei Ihnen unbenommen.
Der federführende Binnenmarktausschuss, Herr Kollege Kneifel, des Europäischen Parlaments hat – wie Sie sagen – am 22. November über den Kommissionsentwurf
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