BundesratStenographisches Protokoll728. Sitzung / Seite 92

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Berichterstatter Ing. Reinhold Einwallner: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit über den Beschluss des Nationalrates vom 16. November 2005 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Bundesimmobiliengesetz geändert wird und die Ermächtigung zur Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen erteilt wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Daher komme ich gleich zum Antrag:

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 29. November 2005 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Peter Mitterer: Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Dr. Lichtenecker. – Bitte.

 


14.08.35

Bundesrätin Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sie sind heute in Stellvertretung des Herrn Wirtschaftsministers da. Aber da Sie selbst auch einmal das Umweltressort geleitet haben, denke ich, ist es ganz gut, dass Sie hier jetzt den Minister in dieser Form vertreten, denn die vorliegende Gesetzesvorlage ist etwas, was in der Folge die Umwelt auch direkt berührt.

Die Gesetzesvorlage, mit der das Bundesimmobiliengesetz geändert wird, die also die BIG betrifft, hat durchaus Vorteile. Die Zusammenführung der beiden Gesellschaften rechnet sich in manchen Dingen, dennoch gibt es einige Mankos bei der Durchführung dieses Gesetzes. Beispielsweise hat man die Präsidentenvilla herausgenommen, bevor das Restitutionsverfahren überhaupt abgeschlossen war. Das ist aber jetzt abge­schlossen, damit hat es auch seine Korrektheit.

Etwas, was wir vermissen, ist – und das ist auch abgelehnt worden –, dass von den Bundesimmobilien genau diese Vorbildwirkung in Bereichen ausgeht, die sehr zentral sind, und zwar in den Bereichen Energieeffizienz und thermische Sanierung. Und in Zeiten wie diesen, in denen wir weit entfernt sind, das Kyoto-Protokoll zu erfüllen, wäre das eine Chance, eine gute Gelegenheit gewesen, das tatsächlich zu machen.

Als Bundesrätin aus Oberösterreich möchte ich jetzt die Beispielwirkung zeigen, die unser Landesrat Anschober, der auch für Energie zuständig ist, in diesen Bereichen setzt. Da haben wir auch vereinbart, dass genau die Gebäude des Landes, die im Besitz des Landes sind, sozusagen in vorbildlicher Weise vorangehen, und so machen wir das auch. Eine Energiepolitik basierend auf den Säulen Energieeffizienz, Ver­sorgungssicherheit und Einsatz von erneuerbaren Energieressourcen ist eine, die nachhaltig sein wird, und zwar nicht nur im ökologischen, sondern sehr wohl auch im ökonomischen Sinne.

Und so haben wir in Oberösterreich einige Paradebeispiele, die für ganz Österreich beispielgebend sein sollen, wie zum Beispiel die Passivhaus-Schule in Schwanenstadt, eine Musikschule nach Passivhausmethode gebaut in Weibern, einen Kindergarten, genauso energietechnisch auf dem höchsten Standard. So könnte ich noch viele Beispiele nennen.

Jetzt möchte ich vom Thema Bundesimmobiliengesellschaft kurz überleiten zu dem, was diese Regierung derzeit plant, zu unserem großen Bedauern mit Unterstützung der sozialdemokratischen Fraktion, nämlich tatsächlich den Kahlschlag im Bereich Ökostrom. Das geplante Ökostromgesetz, die Vorlage wird bewirken, dass viele Projekte in dieser Form nicht mehr realisiert werden können, dass es einen absoluten Kahlschlag gibt. Man muss sich vorstellen, das Ökostromfördervolumen wird auf


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite