BundesratStenographisches Protokoll728. Sitzung / Seite 91

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Behörden, sondern eine Überprüfung durch andere EU-Länder – haben keinerlei Hinweise auf widerrechtliches Verhalten gegeben.

Ich weiß es nicht, vielleicht ist tatsächlich auch dort etwas passiert. Dem soll man nachgehen, dem wird man nachgehen. Ich kann Ihnen versichern, dass wir jedes Interesse haben, alles aufzuklären. – Danke. (Allgemeiner Beifall.)

14.05


Präsident Peter Mitterer: Es liegt mir keine Wortmeldung mehr vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das scheint nicht der Fall zu sein.

Die Debatte ist daher geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Ich denke nicht, sonst wäre der Berichterstatter hier. Dies ist also nicht der Fall.

Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 16. November 2005 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Slowenien über die wechselseitige Vertretung beider Staaten durch deren Vertretungsbehörden hinsichtlich der Erteilung von Visa für den Flughafentransit (Visum A), zur Durchreise (Visum B) und zum kurzfristigen Aufenthalt (Visum C).

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

Nun gelangen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 16. November 2005 betreffend ein Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption.

Wir kommen zunächst zur Abstimmung, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich ersuche auch hier jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Zeichen mit der Hand. – Das ist ebenfalls Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Nunmehr lasse ich über den Antrag abstimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz den gegen­ständlichen Staatsvertrag durch die Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben.

Auch hier ersuche ich jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Auch das ist Stimmeneinhelligkeit. Somit ist auch dieser Antrag angenommen.

14.07.279. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 16. November 2005 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Bundesimmobiliengesetz geändert wird und die Ermäch­ti­gung zur Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen erteilt wird (1071 d.B. und 1165 d.B. sowie 7433/BR d.B.)

 


Präsident Peter Mitterer: Wir kommen nun zum 9. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Bundesrat Ing. Reinhold Einwallner. Ich bitte um den Bericht.

 


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