BundesratStenographisches Protokoll728. Sitzung / Seite 129

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Meine sehr geehrten Damen und Herren! Für das Unternehmenskonzept, für ein inner­halb von sechs Monaten zu erstellendes konkretes Konzept – bis zu sechs Monaten steht drinnen; das heißt nicht, dass dieses Konzept er ab sechs Monaten steht – gelten als Basis aus dem EU-Projekt gewonnene Maßnahmen, Rahmenbedingungen, die zur Verfügung stehen.

Ich habe Ihnen auch gesagt, welche Aufgaben diese Familien GmbH hat, und ich denke, gerade bei diesen konkreten Aufgaben, bei dieser Basis, die aus diesem EU-Projekt für ein Unternehmenskonzept entwickelt wurde, kann innerhalb kürzester Zeit von einem Geschäftsführer oder von einer Geschäftsführerin Entsprechendes vor­gelegt werden.

Nun zu der viel kritisierten Ausschreibung der Geschäftsführung. Ich darf noch einmal darauf hinweisen, dass ich hier nicht rechtswidrig gehandelt habe. Die gesetzliche Grundlage für die Ausschreibung ist das Stellenbesetzungsgesetz, und das wird hier angewendet. Daher ist die Funktion eines Geschäftsführers/einer Geschäftsführerin öffentlich auszuschreiben.

Ich sage noch einmal ganz klar, auch für den Fall, dass die Frau Präsidentin mich wieder ermahnt: Ich lasse es nicht zu, dass Mitarbeiter meines Kabinetts ständig als Versorgungsposten über die Medien gehandelt werden.

Mitarbeiter meines Kabinetts sind tüchtige Leute, die aus der Privatwirtschaft kommen und die jederzeit in der Privatwirtschaft einen Job bekommen, bei dem sie sich einbringen können. Das gestatten Sie mir als persönliche Bemerkung. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir schreiben daher die Funktion ... (Bundesrat Reisenberger: Sind nur die aus der Privatwirtschaft ..., gelernte Beamte nicht? Das ist diskriminierend! Dagegen verwahre ich mich!) – Im Kabinett. Bitte nicht Probleme aufwerfen, wo keine sind. (Bundesrat Reisenberger: Sie machen sie, nicht ich! – Bundesrat Bieringer – in Richtung des Bundesrates Reisenberger –: So nicht! Hast du Butter auf dem Kopf, so geh nicht in den Sonnenschein!)

Wir schreiben diese Funktion öffentlich aus. Gemäß § 2 Abs. 5 dieses Gesetzes ist für die Überreichung der Bewerbungen ... (Anhaltende Zwischenrufe bei ÖVP und SPÖ.)

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach (das Glockenzeichen gebend): Frau Bundesministerin, bitte setzen Sie fort.

 


Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Ursula Haubner (fortsetzend): Ich darf noch einmal sagen: Die gesetzliche Grundlage ist das Stellenbesetzungsgesetz. Und gemäß § 2 Abs. 5 dieses Gesetzes ist für die Überreichung der Bewerbungen eine Frist zu setzen, die nicht weniger als einen Monat betragen darf. Um eine rechtzeitige Bestellung des Geschäftsführers/der Geschäfts­führerin zu ermöglichen, ist es daher erforderlich, die Ausschreibung mit dieser Mindestfrist jetzt vorzunehmen. Selbstverständlich werde ich – das habe ich auch schon im Ausschuss gesagt – die Bestellung der Geschäftsführung erst mit Inkraft­treten des Gesetzes nach Kundmachung im Bundesgesetzblatt vornehmen.

Daher ist das, denke ich, auch auf der Basis des Rechtsstaates, in dessen Rahmen ich mich in meiner ganzen Funktion und in meiner ganzen Tätigkeit bis heute bewegt habe und auch in Zukunft bewegen werde.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf noch kurz etwas zur Personal­ausstattung sagen – das war auch eine Frage, die an mich gerichtet wurde; auch im Ausschuss wurde schon darauf hingewiesen –: Es ist geplant, dass maximal fünf


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