BundesratStenographisches Protokoll728. Sitzung / Seite 130

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Personen in dieser Koordinierungsstelle arbeiten. Das Budget gibt uns ganz klar den Rahmen vor, der hier möglich ist.

Für mich ist es wichtig, das habe ich auch – das habe ich auch im Ausschuss gesagt – in Gesprächen mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unseres Ministeriums klar­gestellt, dass niemand verpflichtet werden kann und verpflichtet werden soll, in die FBG zu wechseln, sondern dass das auf rein freiwilliger Basis geschieht. Auch als Sozialministerin werde ich dafür Sorge tragen, dass kein Mitarbeiter und keine Mitarbeiterin schlechter gestellt ist als bisher im öffentlichen Dienst.

Zur Frage der Forschung und Forschungsförderung: Ich möchte darauf hinweisen, dass es mir bisher sehr wichtig war und auch weiterhin sehr wichtig sein wird, dass im Rahmen dieser Möglichkeiten die Forschungsförderung im Interesse der Familien sichergestellt ist.

Im Zusammenhang mit der Gründung der Familienallianz beziehungsweise mit der Gründung der FBG wird die Forschungsförderung seitens unseres Ressorts für das ÖIF administriert und werden Jahresprogramme, die dieser Förderung entsprechen, gemeinsam erstellt. Alles Weitere, das noch an Förderungen und an Transfer­zahlungen von anderen Institutionen an das ÖIF kommt, ist nicht in meinem Bereich, war bisher nicht in meinem Bereich und wird auch in Zukunft nicht in meinem Bereich sein, sondern wir werden ein klar vereinbartes Arbeitsprogramm haben, um die Familienforschung in Österreich auch auf eine gute Grundlage zu stellen.

Weil hier immer davon gesprochen wird, dass Herr Professor Mazal Jurist ist und nicht Sozialrechtler: Welche Rechtsform das ist und welche Personen sich im ÖIF mit welchen Tätigkeiten beschäftigen, ist nicht Gegenstand meines Ministeriums und auch nicht Gegenstand der FBG, sondern unser Teil der Zusammenarbeit bezieht sich wie bisher auf ein vereinbartes Arbeitsprogramm.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich hoffe, mit den Argumenten beziehungs­weise mit den Antworten wichtige Fragen, was die Rechtskonformität, den Inhalt und das Personal anlangt, beantwortet zu haben und hier – so wie schon im Ausschuss – zu Ihrer Information beigetragen zu haben. Vielleicht konnte ich auch das eine oder andere Missverständnis beseitigen – ich weiß schon, es wird nicht möglich sein, alle Missverständnisse bei der Opposition auszuräumen.

Ich möchte abschließend nur noch einmal festhalten: Auch wenn es in diesem Ent­schließungsantrag heißt, dass es keine parlamentarische Kontrolle gibt, so ist das Gegenteil der Fall; auch wenn es heißt, dass der Rechnungshof nur begrenzte Kontrollmöglichkeiten hat, ist das Gegenteil der Fall; und auch wenn es heißt, dass die Aufträge nicht dem Vergaberecht unterliegen, ist das Gegenteil der Fall.

Daher bitte ich Sie, trotz aller Einwände, die Sie jetzt seitens der Opposition vor­gebracht haben, das große Ganze, nämlich die Familienpolitik und vor allem die Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Auge zu haben.

Wir waren bisher in Österreich immer federführend, was familienpolitische Ansagen betroffen hat. Ich meine, es ist gut, gerade diesen Bereich auf eine neue Basis in dem Sinn zu stellen, dass wir sagen: Die Politik trägt viel Verantwortung, aber die Politik braucht für diese Dinge Partner, verlässliche Partner, die auch von außen kommen und gemeinsam mit der Politik und den Interessenvertretungen das Beste für die Eltern, für die Familien, für die Kinder tun – die Wirtschaft braucht in Zukunft die Familien, aber die Familien brauchen auch die Wirtschaft mit ihren Arbeitsplätzen; wir wissen, gerade die Frauen werden mehr denn je davon profitieren.

Ich bedanke mich noch einmal sehr herzlich – wie ich das auch schon im Ausschuss gesagt habe – für Ihre Fragen, für Ihre Beiträge, und ich hoffe, dass uns nach Ende


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