BundesratStenographisches Protokoll728. Sitzung / Seite 136

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die in Wirklichkeit natürlich auch die Erbschaft der alten Dentistenkammer antreten soll, kommen.

Dabei spielen standesrechtliche, interessenpolitische, aber durchaus auch ökono­mische Fragen eine Rolle, denn die Frage, wie die Altersversorgung jener Zahnärzte angemessen gesichert werden soll, die über viele Jahre ihre Vorsorgebeiträge bei der Ärztekammer einbezahlt haben, kann keineswegs als geklärt betrachtet werden.

Aus all diesen Gründen lehnen wir diese Regelungen ab. Im Gegensatz zur erwähnten Pressemeldung neigen wir nicht dazu, ihnen zuzustimmen. Aber ich gebe zu – das soll auch der rechten Seite dieses Hauses ein bisschen zeigen, wie wir mit den Instrumenten einer Mehrheit im Bundesrat umzugehen beabsichtigen ... (Bundesrat Bieringer: Mir kommen die Tränen, Herr Kollege!) – Nein, weinen muss man nicht, aber zuhören, Kollege!

Es hat unter den Betroffenen seit der Beschlussfassung im Nationalrat eine zweite Sorge die Oberhand gewonnen, dass nämlich dann, wenn es nicht zur Beschluss­fassung kommt, für junge Kolleginnen und Kollegen berufspolitische Nachteile zu erwarten sind.

Ich und Kolleginnen und Kollegen unserer Fraktion haben uns das gründlich ange­schaut, und ich muss sagen: Dieses Argument ist, soweit ich das beurteilen kann, richtig. Das ändert aber nichts daran, dass wir gegen die inhaltliche Form dieser Neuregelung Bedenken haben und dass wir es anders gemacht hätten, wenn wir in die Situation gekommen wären, diese Materie gesetzlich zu regeln.

Es ist nicht die Aufgabe der Opposition, Menschen, die durch diese Regelung ohnehin schon Nachteile zu befürchten haben, weitere Nachteile zuzufügen. Daher werden wir – der Antrag liegt am Präsidium – für beide Vorlagen den Antrag stellen, zur Tagesordnung überzugehen. Das bedeutet, dass nach Ablauf der Acht-Wochen-Frist diese beiden Gesetze in Kraft treten können und dass damit diese Debatte nur den Zweck hat, die Gründe dafür, dass wir die Regelungen ablehnen, noch einmal in der Öffentlichkeit darzulegen.

Das ist auch einer der Gründe dafür, dass wir auch in Zukunft dazu neigen werden, Materien, die komplex sind, im Ausschuss zunächst einmal zu vertagen. Es geht nicht um einen vorschnellen Hüftschuss aus Rechthaberei, sondern es geht darum, in genügend intensiven Kontakten festzustellen, was die sachgerechteste Handhabung der Möglichkeiten der Opposition ist.

In diesem Fall erscheint uns der Antrag auf Übergang zur Tagesordnung nach der Debatte als sachgerechteste Lösung. Wir haben noch einmal die Möglichkeit, klar herauszuarbeiten, dass wir diese Lösung nicht unterstützen. Wir nehmen aber im Interesse derer, die sagen: Wenn schon so, dann auch gleich!, in Kauf, dass mit Ablauf der Acht-Wochen-Frist diese Regelungen in Kraft treten.

Ich sage dazu, dass wir uns bemühen werden, dieses Instrumentarium in Zukunft noch zu verfeinern. Kollege Bieringer hat im Überschwang der Gefühle, aber ich teile ... (Bundesrat Bieringer telefoniert.) – Nein, telefonier’ fertig, ich komme auf diesen Punkt zurück; kein Problem.

Wir sind also nicht bereit – und wir lassen uns das auch nicht unterstellen! –, hier mit der Mehrheit von zwei Oppositionsparteien dort, wo wir uns einig sind, einfach mit der Einspruchskeule drüberzufahren. Nein, das ist nicht unsere Absicht! Das würde sich mit unserer Vorstellung von Politik auch nicht vertragen.

Wir werden nicht jede Ankündigung, die irgendwo im politischen Raum gemacht wird, dass da im Bundesrat Einspruch erhoben wird, apportieren, weder von Ländern noch


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