BundesratStenographisches Protokoll728. Sitzung / Seite 137

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von Parteien noch von Kolleginnen und Kollegen im Nationalrat, sondern wir werden mit großer Sorgfalt die Möglichkeiten des bescheidenen Verfolgens des politparlamen­tarischen Prozesses im Nationalrat, die Bundesräten gegeben sind, nützen.

Wir als Bundesrat haben kein Stellungnahmerecht, obwohl wir das alle gemeinsam wollen, woran ich in diesem Zusammenhang ausdrücklich und nachdrücklich erinnere. Es wäre für den Gesetzgebungsprozess gerade in der jetzigen Situation vielleicht nicht so unvernünftig, zu sagen: Es gibt im Bundesrat andere Meinungen und auch andere Mehrheiten. Wenn es sich um ein Gesetz mit einem sinnvollerweise nahen beab­sichtigten Geltungsbeginn handelt, sollte man vielleicht doch versuchen, das Einver­nehmen mit der Opposition herzustellen, um zu einer Lösung zu kommen, zu einer Lösung, die vielleicht nicht ganz den Intentionen der Regierung entspricht, die aber von der Opposition – ohne große Begeisterung, das ist bei Kompromissen immer so, aber doch – mitgetragen werden kann. Und wir werden dazulernen, welch andere Mög­lichkeiten es gibt.

Es hat in der Geschichte der Zweiten Republik eine sehr kurze Phase gegeben – von den damaligen Akteuren ist kaum noch jemand am Leben –, am Ende der sechziger Jahre hat es eine sehr kurze Phase einer sozialdemokratischen Mehrheit gegenüber einer ÖVP-Bundesregierung gegeben. Die Erfahrungen, sofern sie gemacht wurden, sind verschüttet, die können wir auch nicht ausgraben, sondern wir müssen neue machen.

Ich sage ganz ehrlich und ohne jede Selbstüberhebung: Wir werden dabei auch den einen oder anderen Fehler begehen, aber glauben Sie uns, meine Damen und Herren von den Regierungsparteien, dass wir uns darum bemühen, die Instrumente und die Möglichkeiten einer neuen Mehrheit verantwortungsbewusst, gezielt und abgestuft wahrzunehmen.

Nein, jetzt telefonierst du nicht, jetzt sage ich den Satz: Nein, lieber Ludwig Bieringer, das ist keine Politik der Blockade und der Verhinderung. Wir werden in jenen Fällen, in denen wir wirklich fundamentale Interessen der österreichischen Bevölkerung und einer, wie wir glauben, politischen Bevölkerungsmehrheit verletzt sehen, natürlich Ein­spruch erheben. Aber wir ... (Zwischenruf des Bundesrates Mayer.) – Vor den Ländern kommen immer noch die Menschen, auch für die Länderkammer, und von denen habe ich gesprochen, Herr Kollege. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

Wenn Sie die Menschen in diesem Land nicht interessieren, dann sind Sie in jeder Kammer dieses Parlaments fehl am Platz! (Neuerlicher Zwischenruf des Bundesrates Mayer.)

Es wird viele Gründe geben – ich fürchte das –, Einspruch zu erheben. – Ich sage nur eines dazu: Es ist merkwürdig, die stärksten Reaktionen aus den hinteren Bänken kommen immer dann, wenn ich versuche, die Hand auszustrecken. Ich weiß nicht, warum, aber es kann ja nur an mir liegen, nicht an jenen in letzten Bänken.

Also: Wir werden andere Formen finden, die nicht Einspruch bedeuten, um klar zum Ausdruck zu bringen, dass wir gegen bestimmte Initiativen sind, wie schon beim Einspruch, weil das dort das Schnellste war, gegen das Versöhnungsfondsgesetz, wo wir gesagt haben: Wir reagieren sofort, wir machen diesen Einspruch, weil wir glauben, dass es sich vor allem der Nationalrat selbst aus Selbstachtung schuldig ist, sich nicht aus den Gremien verdrängen zu lassen – das ist mehr Nationalrat als Bundesrat, das ist mehr parlamentarisches Selbstbewusstsein als Länderinteresse, aber auch das ist für uns ein entscheidender Gesichtspunkt –, und wir tun es zu einem Zeitpunkt, zu dem eine Änderung oder die Fassung eines Beharrungsbeschlusses kein Problem bei der Umsetzung der beabsichtigten Lösung ab 1. Jänner bedeutet. (Präsident Mitterer übernimmt wieder den Vorsitz.)

 


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