Eine andere Reaktionsweise ist die heutige – und damit komme ich zurück zum Tagesordnungspunkt und auch zum Ende meiner Ausführungen –: Wir sagen klar, wir halten diese Regelung für falsch und unvollkommen. Wir nehmen aber die Bedenken der normunterworfenen Betroffenen zur Kenntnis, die befürchten, dass eine Verzögerung zu den Nachteilen, die bestehen bleiben, noch weitere Nachteile dazuaddiert, und werden es daher dabei bewenden lassen, unsere Meinung nochmals zu sagen und danach zur Tagesordnung überzugehen, damit dieses Gesetz zeitlich so in Kraft treten kann, dass diese zusätzlichen Nachteile für junge Zahnärzte, die damit nicht den Übergang in den Beruf finden würden, vermieden werden können. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)
18.01
Präsident Peter Mitterer: Die von den Bundesräten Professor Konecny, Schennach, Kolleginnen und Kollegen eingebrachten Anträge gemäß § 51 der Geschäftsordnung des Bundesrates auf Übergang zur Tagesordnung sind unterstützt und stehen mit in Verhandlung.
Die Anträge haben folgenden Wortlaut:
Antrag
gemäß § 51 GO-BR
der Bundesräte Prof. Konecny, Schennach und KollegInnen auf Übergang zur Tagesordnung
Die unterzeichneten Bundesräte stellen den Antrag, nach Ende der Debatte über den Beschluss des Nationalrates vom 19. Oktober 2005 betreffend ein Bundesgesetz über die Standesvertretung der Angehörigen des zahnärztlichen Berufs und des Dentistenberufs (Zahnärztekammergesetz – ZÄKG) (1091 d.B. und 1134 d.B.) zur Tagesordnung überzugehen.
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Antrag
gemäß § 51 GO-BR
der Bundesräte Prof. Konecny, Schennach und KollegInnen auf Übergang zur Tagesordnung
Die unterzeichneten Bundesräte stellen den Antrag, nach Ende der Debatte über den Beschluss des Nationalrates vom 19. Oktober 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Dentistengesetz aufgehoben sowie das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten, das Rezeptpflichtgesetz, das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz, das Ausbildungsvorbehaltsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz und das Bundesgesetz über die Sozialversicherung freiberuflich selbständig Erwerbstätiger geändert werden (Zahnärztereform-Begleitgesetz) (1086 d.B. und 1136 d.B.) zur Tagesordnung überzugehen.
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Präsident Peter Mitterer: Es liegen mir weitere Wortmeldungen vor.
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