BundesratStenographisches Protokoll728. Sitzung / Seite 138

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Eine andere Reaktionsweise ist die heutige – und damit komme ich zurück zum Tagesordnungspunkt und auch zum Ende meiner Ausführungen –: Wir sagen klar, wir halten diese Regelung für falsch und unvollkommen. Wir nehmen aber die Bedenken der normunterworfenen Betroffenen zur Kenntnis, die befürchten, dass eine Ver­zögerung zu den Nachteilen, die bestehen bleiben, noch weitere Nachteile dazu­addiert, und werden es daher dabei bewenden lassen, unsere Meinung nochmals zu sagen und danach zur Tagesordnung überzugehen, damit dieses Gesetz zeitlich so in Kraft treten kann, dass diese zusätzlichen Nachteile für junge Zahnärzte, die damit nicht den Übergang in den Beruf finden würden, vermieden werden können. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

18.01


Präsident Peter Mitterer: Die von den Bundesräten Professor Konecny, Schennach, Kolleginnen und Kollegen eingebrachten Anträge gemäß § 51 der Geschäftsordnung des Bundesrates auf Übergang zur Tagesordnung sind unterstützt und stehen mit in Verhandlung.

Die Anträge haben folgenden Wortlaut:

Antrag

gemäß § 51 GO-BR

der Bundesräte Prof. Konecny, Schennach und KollegInnen auf Übergang zur Tages­ordnung

Die unterzeichneten Bundesräte stellen den Antrag, nach Ende der Debatte über den Beschluss des Nationalrates vom 19. Oktober 2005 betreffend ein Bundesgesetz über die Standesvertretung der Angehörigen des zahnärztlichen Berufs und des Dentisten­berufs (Zahnärztekammergesetz – ZÄKG) (1091 d.B. und 1134 d.B.) zur Tagesord­nung überzugehen.

*****

Antrag

gemäß § 51 GO-BR

der Bundesräte Prof. Konecny, Schennach und KollegInnen auf Übergang zur Tagesordnung

Die unterzeichneten Bundesräte stellen den Antrag, nach Ende der Debatte über den Beschluss des Nationalrates vom 19. Oktober 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Dentistengesetz aufgehoben sowie das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten, das Rezeptpflichtgesetz, das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz, das Ausbildungsvorbehaltsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerb­liche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz und das Bundesgesetz über die Sozialversicherung freiberuflich selbständig Erwerbstätiger geändert werden (Zahn­ärztereform-Begleitgesetz) (1086 d.B. und 1136 d.B.) zur Tagesordnung überzugehen.

*****

 


Präsident Peter Mitterer: Es liegen mir weitere Wortmeldungen vor.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite