BundesratStenographisches Protokoll728. Sitzung / Seite 139

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Nächster Redner ist Herr Bundesrat Weiss. Ich darf ihm das Wort erteilen.

 


18.02.08

Bundesrat Jürgen Weiss (ÖVP, Vorarlberg): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich kann es kurz machen, der Sachverhalt ist ja aus­reichend bekannt.

Es hat im Vorfeld der Beschlussfassung auch bei den Betroffenen unterschiedliche Einschätzungen über die Zweckmäßigkeit der Neuordnung der standesrechtlichen Organi­sation gegeben, aber sie findet mehrheitlich Zustimmung – das ist zu respek­tieren.

Ich freue mich, dass wir übereinstimmen, dass das in Kraft treten soll. Worin wir uns unterscheiden, ist der Zeitpunkt: Sie denken, es reicht, wenn das nach Ablauf der acht Wochen noch fristgerecht zum 1. Jänner des folgenden Jahres möglich sein wird. Wir vertreten folgenden Standpunkt: Wenn es schon in Kraft treten soll, dann möglichst rasch, damit auch entsprechende Klarheit hergestellt ist. Daher bringe ich zwei Anträge ein, die bereits am Präsidium vorliegen. Sie lauten, zum Ersten:

Antrag

gemäß § 43 GO-BR

der Bundesräte Jürgen Weiss, Kolleginnen und Kollegen

Der Bundesrat wolle beschließen:

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 19. Oktober 2005 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Dentistengesetz aufgehoben sowie das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten, das Rezeptpflichtgesetz, das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz, das Ausbildungsvorbehaltsgesetz, das Allgemeine Sozialver­siche­rungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversiche­rungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz und das Bundes­gesetz über die Sozialversicherung freiberuflich selbständig Erwerbstätiger geändert werden (Zahnärztereform-Begleitgesetz) (1086 d.B. und 1136 d.B.) wird kein Einspruch erhoben.

*****

Der zweite Antrag lautet:

Antrag

gemäß § 43 GO-BR

der Bundesräte Jürgen Weiss, Kolleginnen und Kollegen

Der Bundesrat wolle beschließen:

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 19. Oktober 2005 betreffend ein Bun­desgesetz über die Standesvertretung der Angehörigen des zahnärztlichen Berufs und


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