BundesratStenographisches Protokoll728. Sitzung / Seite 158

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der SPÖ.) – Ich habe Ihnen gerade erklärt, dass eine Einflussnahme der Bundes­regierung nicht möglich ist.

Ich darf Ihnen noch etwas sagen: Wissen Sie, wer der Generaldirektor der Öster­reichischen Post AG ist? (Bundesrat Gruber: Ja, Herr Wais!) – Der ehemalige Sekretär von Herrn Staribacher und ein bekennender Sozialdemokrat. – Also bitte, meine Damen und Herren, da wollen wir schon die Kirche im Dorf lassen. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Wir haben versucht, diese Postämterschließungswelle zu verhindern. (Heftige Zwi­schen­rufe bei der SPÖ.) Es war nicht möglich. (Bundesrat Gruber: Bleiben wir doch bei der Wahrheit!) – Sie können sich sehr wohl daran erinnern! (Bundesrat Gruber: Das ist jetzt wirklich kindisch! – Präsident Mitterer gibt das Glockenzeichen.) Sie können jetzt versuchen, das Ganze ins Lächerliche zu ziehen, was Sie soeben hier probieren. Sie können es tatsächlich versuchen. – Mit dem neuen Gesetz gelingt es uns.

Jetzt komme ich auf das neue Gesetz zu sprechen. Wenn man es genau liest (anhal­tende Zwischenrufe bei der SPÖ – Präsident Mitterer gibt neuerlich das Glocken­zeichen) – und ich ersuche wirklich, den Gesetzestext zu lesen, zu lesen, worum es dabei geht –, stellt man fest: Es geht in Wirklichkeit um den § 4 Absatz 5, denn da ist normiert, wie eine Schließung in Zukunft überhaupt nur mehr erfolgen wird können. Aber diese Zitate aus dem Gesetz habe ich hier nicht gehört, die Normierung, wie sie tatsächlich stattfindet.

Sollte in Zukunft ein Postamt weiter nicht kostendeckend geführt werden können, wie es die Post behauptet – und das waren vor allem die Klagen der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, die gesagt haben: Wir glauben die Zahlen nicht, das stimmt so nicht, denn das gibt es nicht, dass da zwei Planposten sind, wir haben ja immer nur eine Person hier! Das gibt es ja nicht, wir geben Massensendungen auf, aber in der Auflistung ist überhaupt nie ausgeworfen, dass auch ein Umsatz über Massen­sendungen erfolgt! –, so haben wir genau diesem Umstand den Riegel vorgeschoben, indem wir sagen: Es wird ein unabhängiger Sachverständiger tatsächlich bekunden können, ob ein Postamt kostendeckend geführt wird oder nicht. Und bei der Mehrheit der Postämter – das darf ich Ihnen dazusagen – wird sich dann herausstellen, dass sie sehr wohl kostendeckend sind. Das ist die Realität! (Beifall des Bundesrates Ing. Kampl und Beifall bei der ÖVP.)

Die Österreichische Post AG hat natürlich noch versucht, uns mit einem besonderen Trick, möchte ich direkt sagen, die mangelnde Kostendeckung zu erklären. Ich möchte Ihnen das auch nicht vorenthalten. Man hat gesagt: Der Beobachtungszeitraum ist von 1. Jänner bis 30. September. Ja, no na, warum? – Weil gerade das Weihnachts­geschäft das größte Geschäft der Postämter ist. – Das werden wir in Zukunft nicht mehr zulassen. Und deshalb ist das Gesetz so wichtig, und so werden wir in Zukunft verhindern können, dass Postämter geschlossen werden, und deshalb haben wir auch das Gesetz gemacht. Ich bitte Sie, das schon mit zu berücksichtigen. (Beifall des Bundesrates Ing. Kampl und Beifall bei der ÖVP. – Bundesrat Gruber: Der Eigen­tümer lässt sich auf der Nase herumtanzen!)

Ich darf schon auch auf Details eingehen, weil da ja wirklich Gräuel geschildert werden: Hausbrieffachanlagen, 30 000 € Strafe in Zukunft. – Gerade das nicht, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn man das Gesetz genau liest, erkennt man das. Sie gestatten, dass ich hier für all jene, welche es nicht gelesen haben, das erkläre.

Wir haben im § 29 Absatz 3 klipp und klar normiert: „Die Behörde kann Verpflichteten, welche die Verpflichtungen nach diesem Bundesgesetz verletzen, darauf hinweisen


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