Wir, die Republik Österreich, vertreten durch den Finanzminister in diesem Fall, also ÖIAG/Finanzminister sind Eigentümer der Österreichischen Post AG. Und genau in diesem Geiste ist dieses Gesetz entstanden, und genau diesen Geist trägt es auch.
Ich darf Ihnen das auch erklären: Wir hatten tatsächlich die Problematik der Schließung von 350 Postämtern. Und wir haben wirklich versucht – ich kann es Ihnen schlüssig erläutern, rechtlich bis ins Detail, wenn Sie mir die Zeit geben –, uns wirklich bemüht, diese Schließungen zu verhindern.
Der Unterschied zwischen dem bestehenden und dem neuen Gesetz ist der, dass die Schließung von einzelnen Postämtern nach dem bestehenden Gesetz – auch jedes der 350 Postämter ist ein einzelnes Postamt – nicht möglich ist. Nach dem neuen Gesetz ist das möglich. Ich habe das ja in jedem Bundesland erlebt, auch in Kärnten, als die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister zu uns gekommen sind und das gesagt haben. Die sieben Petitionen haben wir bei Gott nicht auf die leichte Schulter genommen. Wir haben gesehen, dass das gerade für die ländliche Infrastruktur extrem problematisch ist, aber es war nicht möglich. Ich kann Ihnen ganz genau erklären, warum das nicht möglich war.
Die Post ist als Aktiengesellschaft ein Privater. Man könnte jetzt sagen, die Österreichische Post AG ist ein unechter Privater, weil sie im Eigentum der Republik Österreich steht. Wir haben Expertisen von Fachleuten eingeholt, die uns gesagt haben: Nein, ihr könnt dabei überhaupt nichts machen. Die Post muss nach aktiengesetzlichen Richtlinien agieren. Der Aufsichtsrat der Post ist die ÖIAG, das ist wieder eine private AG. Es gibt keine Möglichkeit, die Post zum Beispiel dazu zu zwingen, ein defizitäres Postamt offen zu halten. Das heißt, die Republik Österreich, vertreten durch die österreichische Bundesregierung, kann eine private AG nicht dazu zwingen, dass ein Postamt offen gehalten und somit Verlust erzeugt wird. Das war tatsächlich die Situation, vor der wir gestanden sind.
Und genau die Schließung der Postämter hat uns dazu bewogen, dieses Gesetz zu normieren und im Nationalrat zu beschließen. Ich darf noch dazusagen, dass gerade die Thematik des Konsumentenschutzes von Seiten der Arbeiterkammer eingeflossen ist, ein Bereich, der für uns sehr wichtig ist, ein Bereich, der meines Erachtens auch im bisherigen Gesetz zu wenig zutage getreten ist. Wir haben letztendlich auch etwas sehr Wichtiges gemacht – ich bitte, die Aufmerksamkeit auch darauf zu richten –: Wir haben gesagt, dass eine weitere Liberalisierung nicht vor dem 1. Jänner 2009 stattfinden darf, nämlich dahin gehend, dass der reservierte Bereich der 50-Gramm-Briefe dann auch noch völlig den Privaten überlassen wird. Wir haben das deshalb gemacht, weil wir Eigentümer der Österreichischen Post AG sind und sagen: Wir werden doch nicht unser eigenes Unternehmen schwächen.
Ich nehme jetzt schon auch noch Stellung zur Thematik eines bevorstehenden Börsenganges: Bitte, erinnern Sie sich: Wir, das heißt der BZÖ-Teil der österreichischen Bundesregierung, waren da nicht initiativ. Dieses Thema ist nicht von uns gekommen. Ich sage aber gleich auch dazu, dass wir uns durch Streikdrohungen sicherlich nicht einschüchtern lassen, einen Weg zu gehen, den wir für sinnvoll erachten. Das möchte ich schon auch dazugesagt haben. (Heftige Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Meine Damen und Herren! Ich darf jetzt schon auch auf einige Details eingehen, weil ich hier doch auch Unmut höre. Von meinem Vorvorredner, Herrn Bundesrat Ing. Einwallner, ist es gerade so dargestellt worden, als würde die österreichische Bundesregierung Postämter schließen und als hätte die österreichische Bundesregierung bereits 8 000 Mitarbeiter abgebaut. Ich darf Ihnen hier dazu Folgendes sagen: Wissen Sie, wer das war? – Die Österreichische Post AG! (Zwischenrufe bei
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