BundesratStenographisches Protokoll728. Sitzung / Seite 160

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19.20.2014. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 19. Oktober 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz (8. Führerscheingesetz-Novelle) geändert wird (1073 d.B. und 1130 d.B. sowie 7399/BR d.B.)

 


Präsident Peter Mitterer: Wir kommen nun zum 14. Punkt der Tagesordnung.

Da der Bundesrat dem Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie zur Bericht­erstattung über den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates eine Frist bis 30. November 2005 gesetzt hat, ist diese Vorlage gemäß § 45 Abs. 3 auch ohne Vorliegen eines schriftlichen Ausschussberichtes in Verhandlung zu nehmen.

Wir gehen daher sofort in die Debatte ein.

Zum Wort gemeldet hat sich als Erster Herr Bundesrat Lindinger. Ich erteile ihm das Wort.

 


19.21.06

Bundesrat Ewald Lindinger (SPÖ, Oberösterreich): Herr Präsident! Geschätzter Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Dies (der Redner hält einen Führerschein in die Höhe) soll in Zukunft ein Relikt sein, dies soll nicht mehr Gültigkeit haben und soll verändert werden. So ähnlich (der Redner hält eine Karte in Form und Größe einer Scheckkarte in die Höhe) soll dann der Führerschein aussehen. Allerdings geht mir eines beim neuen Führerschein ab, nämlich die EU-Konformität.

Das Anliegen, dass ein neuer Führerschein in Zukunft in Scheckkartenform ausge­geben wird, gibt es schon länger. Bereits am 24. November 1999 wurde von Herrn Bundesrat Professor Albrecht Konecny in diesem Hause der Antrag gestellt, dass der Führerschein im Scheckkartenformat anzubieten ist.

Aber, geschätzte Damen und Herren, wie schon bei vielen anderen Gesetzen, gibt es auch bei diesem Führerscheingesetz etwas, was uns nicht gefällt. In der letzten Sitzung des Bundesrates konnte ich zu den Berichten des Verfassungsgerichtshofes und des Verwaltungsgerichtshofes einen Debattenbeitrag bringen. In diesen Berichten wurden die Regierung und die Regierungsparteien kritisiert, dass die Gesetze zu rasch beschlossen werden. Weiters wurde auf die Unlesbarkeit der Gesetze hingewiesen. Und ich befürchte, dass beim Führerscheingesetz wieder Ähnliches geschieht, dass wieder die gleichen Fehler passieren. Ich sage das nicht, weil ich meine, dass der Verfassungsgerichtshof dieses Gesetz aufheben wird, sondern im Lichte der EU-Führerscheinrichtlinie, die noch nicht beschlossen ist, weshalb das Aussehen des EU-Führerscheines noch ungewiss ist.

Das bedeutet – wie auch immer die Abstimmung ausgehen wird; vielleicht mehrheitlich, das überlasse ich dem Gremium –, dass ein Führerschein kommen wird, der in Kürze wieder verändert werden muss. Das hat zur Folge, dass dann jene Führer­scheinbesitzer, die in der Zwischenzeit einen neuen Führerschein ausgestellt bekom­men, zusätzliche Kosten haben werden und wieder zur Kasse gebeten werden. Das ist schon eine Zumutung für die Führerscheinbesitzer, vor allem für die jungen Menschen, die das erste Mal mit 18 Jahren den Führerschein machen, denn der Führerschein soll in Zukunft zirka 1 500 € kosten, und zwar ein Führerschein, der nur eine Lenker­berechtigung für einen PKW beinhaltet. Das ist für einen jungen Menschen nicht leistbar. In anderen Ländern ist das wesentlich billiger. Vor kurzem war ich in den Vereinigten Staaten, und ich weiß, dass er dort eine zweistellige, ganz niedrige Zahl an Dollars kostet. Dort ist ein Führerschein sehr leicht und unbürokratisch zu erlangen.

Es wird wahrscheinlich so sein, dass in Zukunft junge Menschen nur mehr mit einem Zuschuss der Eltern den Führerschein werden machen können, etwa als Geschenk


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