Bundesrat Stenographisches Protokoll 729. Sitzung / Seite 32

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Bundesrat Dr. Erich Gumplmaier (SPÖ, Oberösterreich): Herr Bundesminister! Wir haben festgestellt, dass es nach Ankündigung der Blum-Förderung bis zum August zu zahlreichen Auflösungen von Lehrverträgen gekommen ist. Halten Sie es angesichts dieser Tatsache für angemessen, dass nur 5 Prozent der Förderfälle vom AMS darauf­hin überprüft werden, ob sie tatsächlich das Lehrplatzangebot ausgeweitet haben?

 


Präsident Peter Mitterer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Das kann nicht sein. Das AMS muss bei Zuerkennung des „Blum-Bonus“ in allen Fällen prüfen, ob es zu einer Ausweitung des Lehrplatzangebotes gekommen ist. Wenn Sie aus Oberöster­reich Informationen haben, dass das dort nicht so wäre, würde mich das wundern, denn erstens einmal ist ja Oberösterreich der bestfunktionierende Arbeitsmarkt ganz Österreichs. Es sind ja auch einmal aus Oberösterreich AMS-Leute nach Wien, in die Dresdnerstraße gekommen, und es haben sich dann dort die Zahlen sehr, sehr schnell verbessert, und Herr Obrovski steht Ihnen ja vermutlich nicht ganz ferne, sondern recht nahe. Ich würde sagen: Reden Sie das Thema durchaus bilateral mit ihm aus, sehr geehrter Herr Bundesrat.

Tatsache ist, dass wir uns natürlich überlegt haben, was bei solchen Unternehmungen geschehen soll, die, um den Stichtag 1. September zu schaffen, bestehende Lehrver­träge kündigen und dann mit demselben Lehrling, mit demselben jungen Menschen im September, Oktober einen neuen Lehrvertrag abschließen. Das AMS ist auf diese Situ­ation, auf diese Entwicklung vorbereitet. Es wird also sehr genau geprüft, wie es damit aussieht. Hier wird dann letztlich im AMS sozialpartnerschaftlich abgedeckt die Ent­scheidung getroffen, ob der „Blum-Bonus“ gerechtfertigt ist oder nicht. Ich habe das in einer parlamentarischen Anfragebeantwortung dieser Tage auch schon so formuliert.

 


Präsident Peter Mitterer: Eine weitere Zusatzfrage wird gewünscht von Bundesrat Perhab. – Bitte.

 


Bundesrat Franz Perhab (ÖVP, Steiermark): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Seit 2003 gibt es das Modell der integrativen Berufsausbildung. Wird dieses Modell von den benachteiligten Jugendlichen zurzeit und auch grundsätzlich genützt?

 


Präsident Peter Mitterer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Durchaus, Herr Bundesrat. Die integrative Berufsausbildung ist der vorläufige Abschluss einer Entwick­lung, jungen Menschen auch dann, wenn sie selektive Lernschwächen haben, auch dann, wenn sie zum Teil behindert sind, eine Ausbildungschance zu geben. Diejenigen 15 Prozent, die vor 20, 30 Jahren nur noch Hilfsarbeiter werden konnten und sonst nichts, die haben auf diese Art und Weise die Möglichkeit, zumindest eine Teilausbil­dung, eine Teilqualifikation zu erlangen. Hier ist ja auch über die Assistenz, und, und, und ein breites Spektrum geschaffen worden, das letztlich auch ein breites Spektrum an integrativer Berufsausbildung beinhaltet: Er oder sie kann ein Lehrjahr länger brau­chen bis zum Abschluss bis hin zu einer Reduktion auf das Minimum von einem Jahr Ausbildung zur Erlangung einer Teilqualifikation. Damit gibt es für eine Reihe benach­teiligter und behinderter junger Menschen Chancen, die es bisher nicht gegeben hat.

Der Stand ist, dass bis jetzt knapp 1 600 junge Menschen in so einer integrativen Be­rufsausbildung standen oder stehen. Die Zahlen sind gut steigend. Recht erfreulich ist auch, dass knapp die Hälfte dieser integrativen Ausbildungen in klassischen Betrieben durchgeführt wird, die andere Hälfte in Ausbildungseinrichtungen, die vom AMS gefördert werden. Wir sind hier also auf gutem Wege, und es genügt dieses Modell auch präzise meinen und, so hoffe ich, auch unseren Vorstellungen, dass wir Benach­teiligten helfen sollen genauso wie wir Begabungen fördern und Begabte fordern sol-


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