Bundesrat Stenographisches Protokoll 729. Sitzung / Seite 41

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Ebenso gebe ich bekannt, dass die Bundesräte Professor Albrecht Konecny und Ste­fan Schennach zwei weitere Fristsetzungsanträge gemäß § 45 Abs. 3 eingebracht haben, wonach dem Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit zur Berichterstattung über die Beschlüsse des Nationalrates betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsver­tragsrechts-Anpassungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz und das Landar­beitsgesetz geändert werden, und ein Bundesgesetz, mit dem das Angestelltengesetz geändert wird, jeweils eine Frist bis 24. Jänner 2006 gesetzt wird.

Auch diese Fristsetzungsanträge werden nach Erledigung der Tagesordnung zur Ab­stimmung kommen.

Weiters gebe ich bekannt, dass die Bundesräte Professor Albrecht Konecny und Ste­fan Schennach einen Fristsetzungsantrag eingebracht haben, wonach dem Ausschuss für innere Angelegenheiten zur Berichterstattung über eine Staatsbürgerschaftsrechts-Novelle 2005 eine Frist bis 24. Jänner 2006 gesetzt wird.

Auch dieser Antrag wird nach Erledigung der Tagesordnung zur Abstimmung kommen.

Weiters liegt mir ein Fristsetzungsantrag der Bundesräte Professor Albrecht Konecny und Stefan Schennach vor, wonach dem Justizausschuss zur Berichterstattung über den Beschluss des Nationalrates betreffend eine Urheberrechtsgesetz-Novelle 2005 eine Frist bis 24. Jänner 2006 gesetzt wird.

Auch dieser Antrag wird nach Erledigung der Tagesordnung abgestimmt werden.

Schließlich gebe ich noch bekannt, dass die Bundesräte Professor Albrecht Konecny und Stefan Schennach zwei weitere Fristsetzungsanträge eingebracht haben, wonach dem Ausschuss für Bildung und Wissenschaft zur Berichterstattung über ein 2. Schul­rechtspaket 2005 und ein Hochschulgesetz 2005 eine Frist bis 24. Jänner 2006 gesetzt wird.

Auch diese Anträge kommen nach Erledigung der Tagesordnung zur Abstimmung.

Behandlung der Tagesordnung

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Auf Grund eines mir zugekommenen Vorschlages be­absichtige ich, die Debatte über die Tagesordnungspunkte 9 bis 11, 14 und 15, 22 und 23 sowie 25 und 26 unter einem zu verhandeln.

Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Das ist nicht der Fall. Wir werden daher so vorgehen.

10.46.341. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2005 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Arbeiterkammergesetz 1992 und das Arbeitsverfassungsge­setz geändert werden (607/A und 1217 d.B. sowie 7452/BR d.B.)

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gehen nunmehr in die Tagesordnung ein und ge­langen zum 1. Punkt.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Wiesenegg. – Ich bitte ihn um seinen Bericht.

 


10.46.57

Berichterstatter Helmut Wiesenegg: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Der Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeiterkammergesetz 1992 und das Arbeitsverfassungsgesetz geändert werden, liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich beschränke mich daher auf die Antragstellung.

 


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