Beschluss des Nationalrates vom
7. Dezember 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Bundesfinanzgesetz 2006 geändert wird (4. BFG-Novelle 2006) (1185 und
1221/NR d.B.),
Beschluss des Nationalrates vom
7. Dezember 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem Überschreitungen von
Ausgabenansätzen der Anlage I des Bundesfinanzgesetzes 2005
bewilligt werden (Budgetüberschreitungsgesetz 2005 - BÜG 2005) (1186 und
1222/NR d.B.).
Beharrungsbeschluss des Nationalrates
gemäß Art. 42 Abs. 4 B-VG:
Der ursprüngliche Gesetzesbeschluss des
Nationalrates vom 20. Oktober 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem
ein Bundesgesetz über die Errichtung eines Zukunftsfonds der Republik
Österreich (Zukunftsfonds-Gesetz) und ein Bundesgesetz über die Errichtung
einer Stipendienstiftung der Republik Österreich (Stipendienstiftungs-Gesetz)
erlassen werden, wird gemäß Art. 42 Abs. 4 B-VG wiederholt. (1064/NR
d.B.).
*****
Vizepräsident Jürgen Weiss: Der eingelangte Kulturbericht 2004 der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur wurde dem Kulturausschuss zugewiesen.
Eingelangt und den zuständigen Ausschüssen zugewiesen wurden jene Beschlüsse des Nationalrates beziehungsweise jener Bericht der Bundesregierung über die innere Sicherheit in Österreich, die Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind.
Die Ausschüsse haben ihre Vorberatungen darüber abgeschlossen und schriftliche Ausschussberichte erstattet.
Ebenso bilden die Wahl der beiden Vizepräsidenten sowie der Schriftführer und der Ordner für das erste Halbjahr 2006 und der Bericht der Bundesministerin für Inneres zur Jahresvorschau des BMI 2005 auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Kommission sowie des operativen Jahrsprogramms des Rates, der bereits früher im Ausschuss für Verfassung und Föderalismus behandelt wurde, jeweils einen Gegenstand der heutigen Tagesordnung.
Diese Verhandlungsgegenstände wurden auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gestellt.
Wird zur Tagesordnung das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.
Vizepräsident Jürgen Weiss: Vor Eingang in die Tagesordnung gebe ich bekannt, dass die Bundesräte Professor Albrecht Konecny und Stefan Schennach drei Fristsetzungsanträge gemäß § 45 Abs. 3 der Geschäftsordnung eingebracht haben, wonach dem Ausschuss für Verfassung und Föderalismus zur Berichterstattung über die Beschlüsse des Nationalrates betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Volkszählungsgesetz 1950 geändert wird, ein Bundesgesetz über die Durchführung von Volks-, Arbeitsstätten-, Gebäude- und Wohnungszählungen und Bundesgesetz, mit dem das Postgesetz, das Meldegesetz und das Bildungsdokumentationsgesetz geändert werden, sowie ein Bundesgesetz, mit dem das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz geändert wird, jeweils eine Frist bis 24. Jänner 2006 gesetzt wird.
Den Bestimmungen der Geschäftsordnung entsprechend werden diese Fristsetzungsanträge nach Erledigung der Tagesordnung zur Abstimmung gebracht.
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