dann ist, wie gesagt, das Ende der Fahnenstange auch für die Profis des AMS erreicht, und das gibt es durchaus auch in einer gewissen Anzahl von Fällen.
Ich bekenne mich aber dazu, dass wir uns diesen jungen Menschen, die den Sprung in den ersten Arbeitsmarkt aus welchen Gründen auch immer nicht schaffen und die auch ein enormes Risiko darstellen, etwa in Richtung Abgleiten in Kriminalität, Drogen, und, und, und, noch stärker als bisher widmen sollen und werden. Eine Zahl vielleicht noch zum Abschluss: „Jobs for You(th)“ hat im Jahr 2005 rund 10 000 junge Menschen höher qualifiziert. Diese Zahl wird im nächsten Jahr auf deutlich über 30 000 ansteigen, also eine Verdreifachung erfahren.
Weil Sie, Frau Abgeordnete, unter anderem vom „warmen Geldregen“ gesprochen haben, möchte ich Ihnen noch sagen: Wir haben gemeinsam mit den Sozialpartnern im AMS-Entscheidungsgremium Verwaltungsrat bewusst darauf geachtet, dass wir auf bestehenden, bewährten Maßnahmen aufbauen. Wenn man jetzt für 10 000 junge Menschen Maßnahmen hat und das verdoppelt oder verdreifacht, wobei das Strickmuster schon bekannt ist, dann ist das effizient darzustellen. Wenn man hingegen Dinge neu erfindet, dann ist das Risiko deutlich größer, dass Anlaufverluste und sonstige Dinge passieren, die unter Umständen ein paar Monate lang die Dinge nicht optimal aussehen lassen.
Ich bin mir jedoch relativ gewiss, dass sowohl beim „Jobs for You(th)“-Programm als auch bei den Wiedereinsteigerinnen, und, und, und, weil auf Bewährtem aufsetzend, diese 285 Millionen €, die im Wesentlichen ja Steuergeld sind, denn die Mittel der Arbeitslosenversicherung sind ja schon erschöpft, gut und verantwortungsvoll investiert werden werden.
Vizepräsident Jürgen Weiss: Damit ist die Fragestunde beendet. (Bundesminister Dr. Bartenstein urgiert, eine Ergänzung machen zu dürfen.) – Bitte.
Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Ich habe gerade jetzt die Zahlen bekommen, sehr geehrter Herr Bundesrat! Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit und nachgelagerte Dienststellen, also Eich- und Vermessungswesen und Ähnliches: plus 40. – Danke schön, Herr Präsident!
Vizepräsident Jürgen Weiss: Hinsichtlich der eingelangten, vervielfältigten und verteilten Anfragebeantwortungen 2160/AB bis 2173/AB sowie jener Verhandlungsgegenstände, die gemäß Art. 42 Abs. 5 B-VG nicht dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates unterliegen, beziehungsweise jenes Beharrungsbeschlusses des Nationalrates vom 6. Dezember gemäß Art. 42 Abs. 4 verweise ich auf die im Sitzungssaal verteilten Mitteilungen, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen werden.
Die schriftliche Mitteilung hat
folgenden Wortlaut:
Beschlüsse des Nationalrates, die gemäß
Art. 42 Abs. 5 B-VG nicht dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates
unterliegen:
Beschluss des Nationalrates vom
7. Dezember 2005 betreffend ein Bundesgesetz über die Genehmigung des
Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2004 (III-172 und 1219/NR d.B.),
Beschluss des Nationalrates vom
7. Dezember 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Bundesfinanzgesetz 2005 geändert wird (4. BFG-Novelle 2005) (1184 und
1220/NR d.B.),
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