Bundesrat Stenographisches Protokoll 729. Sitzung / Seite 43

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Jetzt zum eigentlichen Thema dieses Tagesordnungspunkts, der Novelle des Arbeiter­kammergesetzes zum passiven Wahlrecht für ausländische ArbeitnehmerInnen. Auf die Gefahr hin, dass die Stimmung gleich wieder etwas sinkt, möchte ich hier schon etwas Kritik anbringen. Der EuGH hat bereits im Jahr 2003 die Feststellung getroffen, dass die Gesetzeslage, speziell der § 21 des Arbeiterkammergesetzes EU-rechtswidrig ist. Es hat trotz mehrfacher Anstöße und immer wieder erhobener Forderungen drei Jahre gedauert, bis jetzt endlich diese Novelle durchgeführt wird. Nichtsdestotrotz: Ge­rade diese Änderung haben wir als Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter, auch die Arbeiterkammern und auch die Partei, schon sehr, sehr lange gefordert. Wir be­trachten es als unentbehrliche Lösung, dass das passive Wahlrecht auch für auslän­dische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gewährleistet ist, und das aus den ver­schiedensten Gründen. Ein Grund sind die besseren Integrationsmöglichkeiten. Auch die Änderung des Arbeitsverfassungsgesetzes ist in diesem Konnex ein wesentlicher Bestandteil. Gerade als Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter haben wir immer wieder Defizite bemerkt, weil das passive Wahlrecht für ausländische ArbeitnehmerIn­nen in Betrieben nicht gegeben war. So war es dadurch sehr oft nicht einmal möglich, eine Betriebsratskörperschaft zu wählen, und das nicht einmal nur in kleinen Betrieben. In bestimmten Branchen wie zum Beispiel im Reinigungsbereich, wo eben der Auslän­deranteil sehr hoch ist, handelt es sich also keineswegs nur um Kleinst- oder Mittel­betriebe, in denen es gemäß der geltenden Gesetzesbestimmung nicht möglich war, Betriebsrätinnen und Betriebsräte zu wählen. Das ist wahrlich ein großes Defizit gewe­sen, und deshalb freue ich mich ganz besonders, dass es hier zu Änderungen kommt, denn für mich stellt die Gewährleistung der Mitbestimmungsmöglichkeiten für Arbeit­nehmerinnen und Arbeitnehmer einen wesentlichen Bestandteil der Bemühungen zur Verbesserung der Situation in den Betrieben dar.

Trotz der Verzögerung und aus all den erwähnten Gründen begrüßen wir diese Geset­zesänderung sehr und werden deshalb auch unsere Zustimmung dazu geben. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

10.53


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Mayer.

 


10.54.09

Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich natürlich darüber, dass Kollegin Bach­ner sich so sehr um die Gesundheit unseres Bundesministers bemüht. Erfreulich! (Bun­desrätin Bachner und Bundesrat Gruber: So sind wir!) – Ja, so seid ihr! Im wahrsten Sinn des Wortes!

Ich möchte noch ganz kurz auf deine Aussagen bezüglich ÖGB zurückkommen. Wenn der ÖGB seine EU selber gestaltet, das finde ich natürlich ausgesprochen lässig. Das kann ich nur in aller Form unterstreichen. Wenn ich auf diese bereits angekündigte Demonstration des ÖGB Mitte Jänner zurückkommen darf, dann muss ich aber sagen: Wenn wir uns für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einsetzen, dann ist das richtig, wenn wir als ÖGB damit aber Wahlkampf betreiben, dann ist das falsch, und wir müssen das in aller Entschiedenheit ablehnen. Das muss ich hier noch erwähnen. (Beifall bei der ÖVP.)

Die Änderung des Arbeiterkammergesetzes ist wie gesagt eine längst fällige Anpas­sung an die vom EuGH geforderte Änderung des Arbeiterkammergesetzes und des Arbeiterkammerwahlgesetzes. Für die im Jahr 2004 abgehaltenen Arbeiterkammer­wahlen wurde mittels Erlass des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit an die Hauptwahlbehörde eine gemeinschaftskonforme Anwendung des § 21 Arbeiterkam­mergesetz festgelegt, auch um Wahlanfechtungen zu vermeiden.

 


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