nahmen der
Bundesländer, die in den letzten Wochen nach unserer Vertagung im Bundesrat
eingetroffen sind, sind durch die Bank negativ. Das Gesetz führt zu einer
weiteren Verwässerung. Das Gesetz kann daher durchaus als Verhinderungsgesetz
bezeichnet werden, ein Verhinderungsgesetz, das notwendige Maßnahmen zur Luftqualitätssanierung
und Luftqualitätserhaltung verhindert.
Es geht offenbar
in erster Linie nur darum, einen Status quo zu halten und den Ländern die
Möglichkeit der Mitsprache bei einschneidenden Maßnahme zu nehmen. Der
Bundesregierung genügt es, auf freiwillige Erziehungsmaßnahmen zu setzen. Eine
gezielte und innovative Politik zu einer besseren Luftqualität wird so nicht
möglich sein.
Wir in Vorarlberg
sehen auch ganz deutlich, wie vorbildlich zum Beispiel unser Nachbarland
Schweiz mit diesem Thema umgeht und wie sorgfältig auch die Ausrichtung der
Politik in der Schweiz ist. Gerade beim Thema Verkehr – und der Verkehr
ist einer der Belastungsträger im Bereich des Feinstaubes – ist es in der Schweiz
ganz klar und ganz unbestritten, dass die Bahn gefördert und ausgebaut wird. In
Österreich passiert eigentlich genau das Gegenteil. Da wird die Bahn beschädigt
und nicht in ausreichendem Maße gefördert, und Sie schweigen zu diesen Themen.
Ich möchte auch von Ihnen hier einmal ein klares Bekenntnis zu den
Österreichischen Bundesbahnen hören, und ich bin gespannt, ob Sie mir das geben
können.
Machen wir eine
zukunftsfähige Umweltpolitik im Bereich Verkehr, bleiben wir nicht bei dem
Verharren in einer ewiggestrigen Verkehrspolitik, wie sie die Bundesregierung
zurzeit betreibt!
Ich denke, die
Länder sind bereit, gemeinsam mit dem Bund und auch auf internationaler Ebene
das Feinstaubproblem anzugehen und für eine echte Verbesserung zu arbeiten.
Die Länder können aber nicht akzeptieren, vom Bund gefesselt zu werden. Wir von
der SPÖ werden dieses Gesetz ablehnen, weil wir nicht erkennen können, dass Sie
Maßnahmen setzen, die die Belastungen der Bevölkerung verringern. – Danke
schön. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)
11.39
Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächste Rednerin ist Frau Bundesrätin Kerschbaum. Ich erteile ihr das Wort.
11.40
Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Ich war jetzt verwundert, warum BZÖ und FPÖ keine Wortmeldung zu diesem Thema abgeben.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Umweltrechtsanpassungsgesetz besteht wieder einmal aus Novellen für vier Umweltgesetze. Das allein ist meiner Meinung nach schon ein Grund, dass man hier lautstark protestiert. Wir würden an und für sich zweien dieser Gesetze sehr gerne zustimmen, aber wir können wieder einmal nur alles auf einmal zurückschmeißen. Es ist traurig, aber wahr. Offensichtlich ist das gerade im Umweltministerium gang und gäbe. Sie haben einmal versucht, uns zu erklären ... (Zwischenbemerkung von Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll.) – Wir schmeißen dann erfolgreich alles wieder zurück. Es tut mir Leid, wir hätten gerne zu zwei Gesetzen unsere Zustimmung gegeben.
Beim Abfallwirtschaftsgesetz gibt es für mich einen Punkt, der einer dringenden Änderung bedürfte oder einer dringenden Wiedergutmachung. Es geht um die Bahnschwellen, die bisher als gefährlicher Abfall deklariert waren. Jetzt plötzlich ist dieser gefährliche Abfall nicht mehr überall gefährlich, sondern nur mehr in Gebäuden oder auf Spielplätzen oder an anderen Orten im Freien, die der Freizeitgestaltung und Erholung dienen.
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