Bundesrat Stenographisches Protokoll 729. Sitzung / Seite 56

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Wer dann feststellen wird, ob diese Bahnschwelle an einem Ort liegt, der der Freizeit­gestaltung und Erholung dient oder nicht, und was es kosten wird, wenn die BH bei jeder einzelnen Bahnschwelle untersuchen muss, ob man sich gefährden kann oder nicht, sei dahingestellt. Ich glaube, dass es keine Lösung ist. Möglicherweise hängt es damit zusammen, dass der Herr Nationalratsabgeordnete Wittauer offensichtlich nicht glücklich darüber ist, dass er die Bahnschwellen von seiner Pferdekoppel entfernen sollte.

Möglicherweise ist es deshalb geändert worden. Oder vielleicht können Sie mir erläu­tern, warum man jetzt plötzlich die vorher klare und eindeutige Regelung, dass Bahn­schwellen einfach entsorgt gehören, durch so eine schwammige Formulierung ersetzt, mit der die Behörden Probleme haben werden? Ich freue mich schon, wenn mir mein Bezirkshauptmann erläutern wird, warum eine Bahnschwelle weg muss und eine an­dere nicht. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesräten der SPÖ.)

Im Übrigen ist mir auch gerade bei Pferdekoppeln etwas nicht ganz klar. Da ist nämlich im Ausschuss die Erläuterung gekommen: Je nachdem, ob sich dort Menschen aufhal­ten werden oder nur Pferde, sind die Bahnschwellen von der Pferdekoppel zu entsor­gen. Ich weiß nicht, sind Pferde überhaupt nicht anfällig gegen Kreosot? Gilt das nur für Menschen, gilt das nur für Kinder? Warum ist es gefährlicher Abfall? Ich denke, dass man diese Bahnschwellen einfach allgemein entsorgen und nicht so lange drum herum reden sollte.

Es wäre auch kein Fehler – natürlich ist es nicht leicht, so etwas anzuordnen, wenn bis vor kurzer Zeit die ÖBB Bahnschwellen noch offiziell verkauft und damit entsorgt hat und wenn die Leute, die sie im guten Glauben gekauft und dann irgendwo verwendet haben, jetzt darauf sitzen – und es wäre auch möglich, eine Verpflichtung für die ÖBB zu schaffen, die Bahnschwellen zurückzunehmen. Man könnte ja auch eine positive Lösung anstreben. Wie gesagt, die Lösung, dass man sie an ein paar Orten liegen lässt und an ein paar wegräumt, ist sicher keine gute Lösung.

Aber der Hauptkritikpunkt an diesem Gesetz ist das IG-L. Die europäische Richtlinie besagt, dass die Mitgliedstaaten sicherstellen müssen, dass die gemäß Artikel 7 beurteilten PM10-Konzentrationen der Luft die Grenzwerte des Anhanges 3 ab den dort genannten Zeitpunkten nicht überschreiten ... (Die Rednerin stockt, weil jemand mit dem Minister spricht. – Zwischenbemerkung von Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll.) Nein, nein, Sie können sich das gern noch fertig ausmachen. (Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll: Ich höre zu!) Vielleicht können Sie wiederholen, was ich gesagt habe. (Hei­terkeit bei den Grünen.)

Also die EU-Richtlinie sagt aus, dass die Mitgliedstaaten verpflichtet sind, die PM10-Konzentrationen nicht zu überschreiten. Seit 2003 wissen wir, dass der Landeshaupt­mann dafür zuständig ist. In Niederösterreich hat sich der Landeshauptmann so weit dafür zuständig gefühlt, dass der Maßnahmenkatalog bis jetzt noch nicht offiziell vor­handen ist, das heißt, es hat ziemlich lange gedauert. (Bundesrätin Diesner-Wais – ein Schriftstück in die Höhe haltend –: Da ist er!) Es gab vor kurzem einen Entwurf des Maßnahmenkataloges. Auf der Homepage war gestern noch nichts davon zu lesen. Ich weiß nicht, vielleicht gibt es den Maßnahmenkatalog nur ÖVP-intern. Meines Wissens ist es ein Entwurf, der noch nirgends beschlossen ist.

Aber selbst, wenn er jetzt schon vorliegen sollte ... (Bundesrätin Diesner-Wais: Heute war es schon in den Medien!) Ich habe schon gehört, dass es einen Entwurf gibt. (Bun­desrätin Diesner-Wais: Da war heute im „Kurier“!) – Ich bin ja nicht so wie Herr Minis­ter Bartenstein, dass ich im Auto sitze und den „Standard“ lesen kann, ich komme ja mit den Öffentlichen hierher. (Bundesrätin Diesner-Wais: Da kann man auch „Stan-


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