freuen sich natürlich die SPÖ und die
Grünen, wenn Sie sich unserem Einspruch in dieser Form anschließen. (Bundesrat
Bieringer: Christkind kommt am Samstag!)
Und weil Kollegin Diesner-Wais den Vergleich mit den Autobahnen in Wien, Niederösterreich und überhaupt gezogen hat (Bundesrat Bieringer: Christkind kommt am Samstag!): Sei froh, dass du im Waldviertel keine Autobahnen in dieser Form hast! – Danke. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ. – Bundesrat Schennach: Der Kollege Tiefnig ...!)
12.05
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächster zu Wort gemeldet: Herr Bundesrat Weiss. – Bitte.
12.05
Bundesrat Jürgen Weiss (ÖVP, Vorarlberg): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meiner Kollegin Ruperta Lichtenecker mache ich im Allgemeinen gerne eine Freude, im besonderen Fall aber nicht. (Heiterkeit.)
In dem Spannungsverhältnis zwischen Vorgaben der EU, dem umweltpolitisch Wünschenswerten, dem wirtschaftspolitisch Verkraftbaren und dem in der Praxis Durchführbaren kann wohl jede Lösung eines noch dazu grenzüberschreitenden Problems nur ein Kompromiss sein. Er wird umso tragfähiger sein, je breiter die Grundlage nationaler und europaweiter Maßnahmen ist. Notwendig ist vor allem ein europäischer Gleichklang, beispielsweise hinsichtlich strengerer Auflagen für Autohersteller. Ohne deutliche abgastechnische Verbesserung der Fahrzeuge wird hier alles lokale und regionale Bemühen Flickwerk bleiben müssen.
In diesem Sinne hat die Landeshauptleutekonferenz am 25. Mai dieses Jahres darauf hingewiesen, dass einzelne Ländermaßnahmen lediglich dazu dienen können, den meist geringen lokalen Anteil an Feinstaubemissionen zu reduzieren, und nicht darüber hinwegtäuschen können, dass zu einer Lösung des Problems nationale Anstrengungen notwendig sind. – So weit die Landeshauptleute.
Weil ein Kompromiss naturgemäß nicht alle Erwartungen zur Gänze erfüllen kann, ist er mit der Versuchung verbunden, damit eine Ablehnung zu begründen. Diese Ablehnung ist vergleichbar damit, dass jemand eine notwendige Reise deshalb überhaupt nicht mehr antreten will, weil ihm eine einzelne Tagesetappe nicht weit genug reicht. Auch die Ablehnung der notwendigen EU-Rechtsanpassung wird damit begründet, dass sie in einzelnen Punkten angeblich zu wenig weit gehe.
Das Land Vorarlberg hat im Begutachtungsverfahren zum ersten Entwurf kritisch Stellung genommen, einen verfassungsrechtlichen Einwand geltend gemacht und Verhandlungen nach dem Konsultationsmechanismus verlangt. Dem wurde in der Regierungsvorlage so weitgehend Rechnung getragen, dass die ursprünglichen Einwände nicht mehr maßgeblich sind und auch das Konsultationsverlangen nicht aufrechterhalten wurde. – So weit zu dem vorgebrachten Punkt, dass man Einwände der Länder nicht ernst genommen habe. Unsere hat man in dieser Hinsicht ernst genommen.
Wenn der Umweltreferent des Landes an einer kritischen, aber keineswegs explizit ablehnenden Stellungnahme der Umweltreferentenkonferenz mitgewirkt hat, dann in erster Linie deshalb, weil er einer Übererfüllung der EU-Vorgaben kritisch gegenübersteht. So werden wir beispielsweise höhere Grenzwerte als Deutschland haben. In zweiter Hinsicht bezieht sich seine Kritik darauf, dass der Bund den Ländern auf der einen Seite Verkehrsbeschränkungen nahe legt und der Vizekanzler auf der anderen Seite Gas geben will. Aber auch diese Unzufriedenheit ist für ihn kein Grund, ein Gesetz abzulehnen, das Tempo 160 gar nicht zum Inhalt hat.
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