Bundesrat Stenographisches Protokoll 729. Sitzung / Seite 61

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heute der einzige ist, der hier beeinsprucht wird. Da sehen wir, wie dramatisch diese Materie tatsächlich ist. (Vizepräsidentin Haselbach übernimmt den Vorsitz.)

Herr Minister! Es ist wirklich sehr zu bedauern, dass Sie Ihr Vetorecht im Ministerrat nicht genutzt haben. Wobei Sie ja über die Medien haben verbreiten lassen, Sie seien dagegen, dass es tatsächlich möglich ist, 160 zu fahren. (Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll: Wo hätte ich das Vetorecht anbringen sollen? Sagen Sie mir ...! – Bundesrat Schennach: Die Kompetenz! Sie wären der zuständige Minister! – Bundesrat Ko­necny: Ist das nicht Ihre Vorlage?) Sie werden das ja in dieser Form dann weiter aus­führen können. (Bundesrat Schennach: Das ist Ihre Vorlage, und ein anderer ent­scheidet darüber! Da stimmt doch etwas nicht, oder? Das ist Ihre Vorlage! – Bundesmi­nister Dipl.-Ing. Pröll: Haben Sie das jemals gelesen? – Bundesrat Konecny: Ja!) Das ist ein spannender Diskurs, den wir ja weiter fortsetzen können. (Bundesrat Schenn­ach: Ach so, das ist jetzt ...! – Heiterkeit.) Es ist absolut okay, deswegen sind wir auch da.

Dieses Gesetz, das hier vorliegt und das sich Gorbach wünscht, um flott voranzukom­men, ist etwas, das in zahlreichen Stellungnahmen aus den Umweltrechtsabteilungen der Länder absolut abgelehnt worden ist. Zu diesem Punkt möchte ich die oberösterrei­chische Umweltrechtsabteilung zitieren, die in ihren Ausführungen über das hier vorlie­gende Umweltrechtsanpassungsgesetz Folgendes sagt: Diese Neuregelung ist unserer Auffassung nach gesetzwidrig, verfassungswidrig und EU-widrig. – Also alles Punkte, die erfahrene Juristinnen, erfahrene Juristen hier ausführen! Und dennoch gelangt die­ses Gesetz durch den Nationalrat bis zum Bundesrat, sodass es heute wieder disku­tiert werden kann.

Was gibt es zur Gesetzwidrigkeit zu sagen? – De facto ist es so, dass das BMVIT nicht die Zuständigkeit hat, die es sich jetzt herausnimmt. Insofern wird das eben als gesetz­widrig bezeichnet. (Bundesrat Schennach: Das habe ich vorhin gemeint!)

Das Nächste ist – auch in Bezug auf die Verfassungswidrigkeit –, die Umweltrechts­abteilung Oberösterreich merkt an, dass durch diese Vorlage tatsächlich die Länder­kompetenzen beschnitten werden. Jetzt müsste es doch hier im Bundesrat – Thema Föderalismus – ein großes Anliegen sein, genau so etwas zu verhindern, was mit die­ser Gesetzesmaterie tatsächlich gemacht werden soll, nämlich die Länder der Willkür eines Ministers auszusetzen.

Die verschiedenen Bereiche, die sich jetzt das BMVIT in Bezug auf die Luftreinhaltung und die Verstärkung von Luftreinhalteaspekten herausnimmt, das ist in dieser Form ge­nauso verfassungswidrig und wird aller Wahrscheinlichkeit nach über kurz oder lang so oder so in diesem Gremium beeinsprucht, wieder hier landen und, so hoffen wir, eine Verbesserung erfahren. Genauso ist es auch mit der EU-Rechtswidrigkeit. De facto ist es so, dass der Verkehrsminister in dieser Form keine weitergehenden Rechte hat, sich diese aber hier tatsächlich herausnimmt. (Beifall bei den Grünen.)

Summa summarum haben wir auch im Hinblick auf das Prinzip der Reinhaltung der Luft, nämlich dass das im Vergleich zur Fahrgeschwindigkeit ein höherwertiges Rechtsgut ist, eine Materie, der mit dieser Gesetzesvorlage absolut widersprochen wird.

Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat! Werte Kol­legen aus Oberösterreich von der ÖVP! Wenn dies selbst die oberösterreichische Um­weltrechtsabteilung in dieser Form absolut kritisiert, es auch als fahrlässig bezeichnet und insbesondere die Bemühungen der Länder um Luftreinhaltung und Schutz der Um­welt konterkariert sieht, dann müsste es doch eine Selbstverständlichkeit sein, hier die­ses Gesetz mit zu beeinspruchen. Werte Kolleginnen und Kollegen! In diesem Sinne


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