Bundesrat Stenographisches Protokoll 729. Sitzung / Seite 64

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Diese Sorge wird noch an einem zweiten Beispiel deutlich. Wir haben, wie auch im Na­tionalrat und bei uns bisher üblich, einen langfristigen Sitzungskalender vereinbart, der bisher völlig unbeeinsprucht blieb. In der letzten Präsidialkonferenz am vergangenen Montag hat der Fraktionsvorsitzende der SPÖ angeregt, wegen des Überhanges offe­ner Beratungspunkte der Präsidialkonferenz im Jänner zu einem noch zu vereinba­renden Termin eine außerordentliche Sitzung der Präsidialkonferenz abzuhalten. (Bun­desrat Konecny: Nein! Eine Präsidialkonferenz habe ich angeregt!) Ja, ich gehe gleich darauf ein.

Der Bundesrats-Sitzungstermin 9. Februar wurde dabei nicht in Frage gestellt, von einer zwischenzeitlichen Sitzung war keine Rede. Gestern lese ich in der APA: „Schul­paket wird auf Sitzung im Jänner vertagt“; gemeint ist der Bundesrat. Nach der Ver­tagung von insgesamt elf Beratungspunkten in den Ausschussberatungen hat das durchaus eine gewisse Terminlogik, weil sonst bei allen diesen Gesetzen, die Sie ja potenziell beeinspruchen wollen, vor der nächsten regulären Sitzung im Februar die Einspruchsfrist ablaufen würde. Ich bin – nebenbei bemerkt – gespannt, wie Sie das im Sommer machen werden. Eine andere, keineswegs unlogische Möglichkeit wäre natür­lich auch, Einsprüche ohne vorangegangene Vertagung zu beschließen.

Heute haben wir, sozusagen als Bekräftigung der APA-Aussendung von gestern, zahl­reiche Fristsetzungsanträge mit dem Termin 24. Jänner bekommen, was wohl keinen anderen Schluss zulässt, als dass an diesem oder am nächsten Tag eine Bundesrats­sitzung stattfinden soll. Wie auch immer: Neue Sitzungstermine nicht in der dafür vor­gesehenen Präsidialkonferenz zu besprechen, sondern über die Medien mitzuteilen lässt für das Zusammenwirken im Bundesrat unter den neuen Mehrheitsverhältnissen nichts Gutes erwarten. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten ohne Fraktionszuge­hörigkeit.)

Ob – wie angekündigt – die neue Situation für die Länder etwas Gutes haben wird, steht zunächst einmal auf dem Prüfstand. Bei den bisherigen Einsprüchen, zahlreichen Vertagungen und bloßer Verzögerung durch achtwöchiges Schweigen war die födera­listische Ausbeute bislang jedenfalls gering.

Für diese Widersprüchlichkeit ein weiteres aktuelles Beispiel: Das Grundsatzgesetz über die Behandlung der Wald- und Weidenutzungsrechte wurde von Ihnen im Land­wirtschaftsausschuss am 29. November vertagt. In der Bundesratssitzung am 1. De­zember wurde dann eine Fristsetzung für den Ausschuss mit 20. Dezember beschlos­sen. Der Wunsch, einen Ausschussbericht zu erhalten, der eigentlich hinter dem Frist­setzungsantrag stehen sollte, war dann aber nicht besonders ausgeprägt.

Am Montag haben Sie jedenfalls im Ausschuss einfach Übergang zur Tagesordnung beschlossen, wodurch es keinen Ausschussbericht für das heutige Plenum gibt und daher auch keine Diskussion und keine Beschlussfassung geben kann. Das Gesetz kann nach Ablauf der acht Wochen kundgemacht werden. Und das alles, ohne einen einzigen Grund gehört zu haben, ob und warum dieses Gesetz aus Ländersicht zu ver­zögern oder abzulehnen gewesen wäre! (Beifall und Bravorufe bei der ÖVP. – Bundes­rat Bieringer: So ist es!) Und das alles auch ohne die Möglichkeit, den Gesetzesbe­schluss hier im Plenum diskutieren zu können.

Gleiches gilt für zwei weitere Gesetzesbeschlüsse, bei denen am Montag im Aus­schuss Übergang zur Tagesordnung beschlossen wurde.

Sie kritisieren im Nationalrat Diskussionsverweigerung durch die Mehrheit, beginnen mit Ihrer Mehrheit im Bundesrat aber nichts anderes! (Bundesrat Dr. Kühnel: So ist es! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.) Es braucht eben offenbar noch eine gewisse Zeit, von der Oppositionsrolle in die Rolle einer Länderkammer zu schlüpfen. Die ersten Gehversuche waren jedenfalls nicht sehr ermutigend, und es ist zu befürchten,


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