Bundesrat Stenographisches Protokoll 729. Sitzung / Seite 75

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greifen zu dürfen. – Das sagt nicht ein Experte der Grünen, das sage nicht ich, sondern das sagt das Bundesministerium für Justiz.

Der OGH hat erst kürzlich im Fall einer auf den Eingangsbereich der Wohnung eines Mieters gerichteten Überwachungskamera das Recht des Betroffenen auf Entfernung bejaht und dazu ausgeführt, dass geheime Bildaufnahmen im Privatbereich, fortdau­ernd unerwünschte Überwachung und Verfolgung eine Verletzung der Geheim- und Privatsphäre darstellen.

Meine Damen und Herren – auch an Sie gerichtet, an die Kolleginnen und Kollegen von der SPÖ! Damit geben Sie einen Freibrief aus. Dritte dürfen nun filmen, aufneh­men, die Grundrechte und die Privatsphäre der Menschen verletzen, und die Sicher­heitsbehörden dürfen dies verwenden. Das ist unserer Meinung nach der falsche Weg und öffnet dem Missbrauch Tür und Tor.

Meine Damen und Herren! Das ist der wichtigste Punkt, warum wir heute hier dagegen stimmen. Es gab nämlich bisher eine Schranke für den Einsatz von Bild- und Tonauf­zeichnungsgeräten. Diese fällt nun de facto komplett weg.

Interessant ist im Weiteren – ich weiß, das haben Sie auch für die Europameister­schaft 2008 gemacht – die ganze Definierung der Sportgroßveranstaltungen, insbeson­dere die Schaffung von besonderen Befugnissen für die Sicherheitsbehörden. Was das Folgende betrifft, lassen wir, meine ich, das Deutsch und die Grammatik hier einmal weg; ich nehme an, es wird irgendwann eine Novellierung geben, mit der man die Grammatik verbessert. Aber das Inhaltliche sieht so aus, dass Sie nun diese Sportver­anstaltungen bestimmen – nach internationaler Dimension, bestimmtem Zeitraum und so weiter.

Es gibt in Wien das Liga-Team „Sans Papiers“. Das sind unter anderen Türken, Men­schen, die asylsuchend sind und Fußball spielen – übrigens eine sinnvolle Beschäfti­gung –, Menschen, die keine Papiere haben. Das nennt sich Wiener Liga, es ist aber ziemlich international, dabei jedoch sehr klein. Maximal hundert Zuseher sind dort, aber die sind – gemessen an denen, die spielen – wieder sehr international. Das heißt, das wäre nach der Definition eigentlich eine Sportgroßveranstaltung.

Das heißt, die Definition, die hier in diesem Sicherheitspolizeigesetz steht, ist der­maßen diffus, wie ich auch schon am Beginn meiner Ausführungen für den gesamten Gesetzestext festgestellt habe, dass der Vollziehung im Grunde keine Grenzen gesetzt werden. Nehmen wir einmal an, Polizisten würden für den Spielbetrieb dieser winzig-kleinen Wiener Liga abgestellt werden, um sie zu observieren beziehungsweise dort ihre besonderen Befugnisse einzusetzen. Gerade in diesem sensiblen Bereich wäre das alles andere als sinnvoll.

Ich nehme zur Kenntnis, dass Sie die so genannte Hooligan-Datei einführen. Ich neh­me an, die Frau Bundesminister wird mir sagen, dass der Datenschutzbeauftragte kon­sultiert werden muss. Sie können sich erinnern, wir haben einen solchen massiv gefordert – der Verfassungsgerichtshof hat uns übrigens Recht gegeben –, und man musste das daher neuerlich einer Korrektur unterziehen. Der Rechtsschutzbeauftragte hat erweiterte Befugnisse und ist nunmehr unabhängig, aber wie soll er denn seine Befugnisse wahrnehmen, wenn die Eingriffsbefugnisse der Sicherheitsbehörden unbe­stimmt bleiben? Das ist ja das Problem: Es gibt zwar eine Erweiterung der Rechte und Möglichkeiten des Rechtsschutzbeauftragten, aber zugleich werden den Sicherheitsbe­hörden sehr unbestimmte Eingriffsbefugnisse eingeräumt. Das schwächt selbstver­ständlich den Rechtsschutzbeauftragten.

Die Regierung hat beschlossen, eine Studie durchzuführen. Sie beschließen also heute dieses Sicherheitspolizeigesetz mit einer satten Mehrheit und ermöglichen damit,


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