Bundesrat Stenographisches Protokoll 729. Sitzung / Seite 76

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

dass künftig Video- und Tonaufnahmen Privater mit einbezogen werden. Gleichzeitig wird aber beschlossen, dass man überhaupt erst einmal eine Studie über die grund­sätzlichen Fragen der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit von Überwachungsmaßnah­men Privater mit Bild- und Tonaufzeichnungsgeräten an öffentlichen Orten beziehungs­weise in öffentlich zugänglichen Räumen in Auftrag gibt. Dann dürften Sie das heute aber noch nicht beschließen, sondern müssten eigentlich sagen: Wir machen zunächst einmal diese Studie, dann wissen wir, ob das datenschutzrechtlich zulässig ist. Erst dann, wenn die Studie ergibt, dass es zulässig ist, kann man sagen, dass man es be­schließt, statt etwas zu beschließen und dessen Zulässigkeit erst im Nachhinein über­prüfen zu lassen. – Ich danke. (Beifall bei den Grünen.)

13.03


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gemeldet: Herr Bundesrat Wie­senegg. – Bitte.

 


13.03.40

Bundesrat Helmut Wiesenegg (SPÖ, Tirol): Geschätzte Frau Präsident! Frau Minis­ter! Wir werden heute sicher noch bei einigen Tagesordnungspunkten die Klinge kreu­zen, davon bin ich überzeugt, aber die vorliegende Novelle zum Polizeigesetz 2006 ist unserer Meinung nach ein brauchbares Paket an Maßnahmen zur Verbesserung der Terrorbekämpfung und auch zur Verbesserung der Sicherheit bei Großveranstaltun­gen, nicht nur bei internationalen Großveranstaltungen, sondern auch im Rahmen von Veranstaltungen aller Art, bei denen viele Besucher erwartet werden.

Geschätzte Damen und Herren! Wir von der SPÖ stimmen diesem Paket deshalb zu – das wurde schon mehrmals erwähnt –, weil unserer Forderung nach einem verfas­sungsrechtlich abgesicherten Rechtsschutzbeauftragten entsprochen wurde und seinen umfassenden Kompetenzen gesetzlich abgesichert sind und somit schlussend­lich auch die Grundrechte unserer Bürger, mit einigem Wenn und Aber, wie immer man das auch sieht, sichergestellt sind.

Zielgerichtete Maßnahmen zur Terrorbekämpfung sind dahin gehend ausgerichtet, dass die Zerstörung unseres Rechtsstaates durch terroristische Übergriffe weitestge­hend verhindert werden kann, und das erscheint mir wichtig.

Noch etwas, geschätzte Frau Minister! Für mich als Bürgermeister ist auch der Bereich des Vandalismus von besonderem Interesse, der ja nun nicht nur in Städten und grö­ßeren Orten vorkommt, sondern leider auch im ländlichen Raum massiv Platz greift. Mit den in dieser Novelle normierten Überwachungsmöglichkeiten ist nunmehr auch eine Handhabe geschaffen, diesen einzugrenzen.

In diesem Sinne, geschätzte Damen und Herren, Hohes Haus, wird mit dieser Novelle Gewalt, Vandalismus und Terror ein verbesserter Riegel vorgeschoben. (Beifall bei der SPÖ.)

13.05


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gemeldet: Herr Bundesrat Dr. Kühnel. – Bitte.

 


13.05.58

Bundesrat Dr. Franz Eduard Kühnel (ÖVP, Wien): Frau Präsidentin! Frau Bundesmi­nisterin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Da es vorhin wieder eine Diskussion über die Einsprüche gegeben hat, darf ich mir schon erlauben, wieder daran zu erin­nern – ich habe das auch in der letzten Sitzung gemacht –, dass der erste Einspruch des Bundesrates auf Grund geänderter Mehrheitsverhältnisse gegen das Zukunfts­fondsgesetz stattgefunden hat. Und ich darf Ihnen sagen, dass es für mich weiterhin


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite