Bundesrat Stenographisches Protokoll 729. Sitzung / Seite 83

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kamera aufnimmt, dass ich für die Austria schreie. Das mache ich ja nicht im Gehei­men.

Wir alle wissen um die Problematik und uns allen ist wichtig, dass unsere Grundfreihei­ten nicht eingeschränkt werden, aber wir sollten schon auch mit einer seriösen Ernst­haftigkeit berücksichtigen, dass gerade auch diese Gesetzesmaterie die Zielsetzung hat, für uns alle mehr Sicherheit zu schaffen. Und daher bitte ich sehr, das nicht ins Lächerliche zu ziehen. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Ing. Kampl.)

13.31


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundes­ministerin Prokop. – Bitte.

 


13.31.15

Bundesministerin für Inneres Liese Prokop: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich möchte ganz kurz auf einige Punkte eingehen. Ich meine, dass diese Sicherheitspoli­zeigesetz-Novelle ein wichtiges Instrument ist, um der Exekutive Mittel in die Hand zu geben, damit sie ihrer Aufgabe besser nachkommen kann. Ich danke dafür, dass hier ein so breiter Konsens zustande gekommen ist nach einer wirklich ausführlichen Dis­kussion einschließlich eines Hearings. Wir haben uns also nicht nur mit der Materie intensiv auseinander gesetzt, sondern wir konnten wohl auch den Bedenken gerecht werden. Auch dazu, dass zusätzlich eine Untersuchung, eine Analyse, eine Studie parallel durchgeführt werden soll, haben wir ein Übereinkommen erreicht, denn es gibt zum Teil internationale Erfahrungen, zum anderen Teil aber eben noch nicht.

Wir wollen parallel untersuchen, was jetzt rundherum in Europa geschieht. Einige Län­der, zum Beispiel Frankreich, beschließen Gesetze dieser Art; Italien, Spanien, alle ha­ben im Bereich der Terrorbekämpfung neue Formen, neue legistische Formulierungen gefunden, und wir alle sind gemeinsam auf dem Weg, die Balance zwischen der Ga­rantie oder der Bereitstellung der Sicherheit auf der einen Seite und der Erhaltung der individuellen Freiheit, der Erhaltung der Rechte des einzelnen Menschen auf der ande­ren Seite auch wirklich optimal einzupendeln und einzurichten.

Die drei Punkte, die in dieser Novelle behandelt werden – es sind dies Sportgroßveran­staltungen, die erweiterte Gefahrenerforschung und die Stärkung des Rechtsschutzbe­auftragten –, gehören einfach zusammen. Genau das ist der Weg, auf dem wir ver­sucht haben, das einzutakten. (Präsident Mitterer übernimmt den Vorsitz.)

Zu den Sportgroßveranstaltungen muss man schon auch einiges sagen. Es ist in den Erläuterungen klar und deutlich nachlesbar, was eine Sportgroßveranstaltung ist. Da nur die Internationalität herauszugreifen, greift wohl daneben. Ich bitte, in den Erläute­rungen noch einmal nachzulesen, was eine Großveranstaltung ist, und das wird dann auch gemeinsam mit den Veranstaltern festgelegt.

Sehr geehrte Frau Bundesrätin! Das, was hier jetzt angeregt wurde, nämlich zur De­eskalation beizutragen und den Leuten gut zuzureden, geschieht ohnehin schon. Wir haben szenekundige Beamte, die geschult sind, die im Stadion dabei sind und mit den Mannschaften mitfahren. Sie versuchen, gestützt auf das Wissen der Vereine, deren gefährliche Fans, deren aggressive Fans zu beeinflussen und so das Gefahrenpoten­tial zu verringern. Das geschieht also. Diese sachkundigen Beamten arbeiten auch ge­meinsam mit dem ÖFB, mit der Bundesliga im Rahmen der zentralen Fußballinforma­tion, die im Innenministerium positioniert ist, Lagebilder über die verschiedenen gefähr­lichen und weniger gefährlichen Fußballspiele aus. Da gibt es auch innerhalb Öster­reichs deutliche Unterschiede und natürlich auch bei internationalen Veranstaltungen, je nachdem, welche Länder wo spielen. Auch das ist sehr wichtig, und dafür ist auch der internationale Kontakt enorm wichtig.

 


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