Bundesrat Stenographisches Protokoll 729. Sitzung / Seite 84

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Wir pflegen diesen ständigen Kontakt mit den Zuständigen, mit den Sportverbänden, um die Fangruppen zu analysieren, die Risken abzuschätzen und Konzepte zu erstel­len. Das geht hin bis zu Stadienverboten. Es ist auch notwendig, dass sie da oder dort ausgesprochen werden.

In der Novelle haben wir nunmehr zusätzliche Möglichkeiten, laufend auffallende, ag­gressiv gewordene, bereits straffällig gewordene Hooligans in eine Datei aufzunehmen. Diese Datei wird für Großveranstaltungen auch international abgeglichen. Es wird auch die Gefährderansprache geben, das heißt, dass wir noch intensiver diese Deeskalie­rung versuchen wollen. Bereits bekannte, gewaltbereite Fans oder Hooligans werden angesprochen, um ihnen mitzuteilen: Wir werden auf dich schauen, wir werden ein Auge auf dich haben! Wenn du trotzdem weitertust, dann wird ein Stadionverbot oder eine Wegweisemöglichkeit genutzt werden, und du wirst dem Spiel nicht mehr beiwoh­nen können!

Das sind also die Möglichkeiten, die dieses Gesetz bietet. Ich denke, das ist genau das, was wir wollen. Wir wollen der Bevölkerung, den Sportbegeisterten das Sporter­eignis bieten. Man soll sich, wenn in Wien ein Spiel stattfindet, nicht fürchten müssen, sodass man nicht mehr hingeht. Daher gibt es auch die Möglichkeit der Errichtung eines Sicherheitsbereiches um das Stadion. Wir wissen, dass derzeit rund 80 Prozent der Gefährdungen außerhalb der Stadien, im nahen Umfeld der Stadien passieren. Un­tersuchungen, die das besagen, gibt es, diese Daten sind vorhanden. Daher ist dieser Sicherheitsbereich mit maximal 500 Meter per Verordnung individuell festzulegen, und damit kann man dann bekannte Hooligans auch wegweisen. Man kann sie also schon vorher abhalten und damit die nötige Sicherheit bei den Sportveranstaltungen gewähr­leisten.

Die Erfahrungen in England, wo man das schon sehr intensiv macht, zeigen, dass das enorm gut gegriffen hat. England, das das Land der Hooligans war, hat die Zäune in den Stadien abgebaut. Es gibt keine Zäune mehr um die Spielfelder, weil das nicht mehr notwendig ist, weil man das in den Griff bekommen hat. Ich halte das für wichtig, das ist ein guter Weg, um die Dinge wieder ins rechte Lot zu rücken.

Zweiter Punkt: die erweiterte Gefahrenerforschung. Auch hiezu gab es ja schon im Sicherheitspolizeigesetz 2000 und dann 2004 Änderungen bis hin zur Hotspot- und Videoüberwachung. Es wurde schon ausgeführt, dass wir damit innerhalb kurzer Zeit – das ist ja noch nicht einmal ein Jahr gelaufen – einen sehr guten Erfolg erzielen konn­ten mit einem bis zu 80-prozentigen Rückgang der Kriminalität. Das ist wirklich ein Er­folgsfaktor, den man aufzeigen kann, und das soll man daher dort, wo es gefährlich ist, wo besondere Hotspots gegeben sind, auch weiterführen.

In der Novelle haben wir nunmehr auch die Erfahrung von London berücksichtigt. Man muss zugeben, dass es dort mittels Videoüberwachung gelungen ist, die Terroran­schläge aufzuklären. Wir wissen darüber hinaus aus Detailquellen, dass es auf Grund dieser Überwachung auch gelungen ist, eine Menge von beabsichtigten Terroranschlä­gen zu verhindern. Das ist sowohl in London als auch in Madrid und in Italien so gewesen. Wir haben diese Informationen. Und daher ist es entscheidend, präventiv zu arbeiten und zu versuchen, Terroranschläge zu verhindern. Daraus ergibt sich auch die Notwendigkeit für die Exekutive, die Videotechnik einzusetzen.

Was die Privaten betrifft: Es ist sehr klar geregelt, dass man dieses Material nur im Einzelfall und auch nur dann, wenn bestimmte Tatsachen eine schwere Gefahr für die öffentliche Sicherheit anzeigen, verwenden kann. Der Rechtsschutzbeauftragte ist auch in diesen Fällen einzubinden. Wenn hier einfach behauptet wird, dass kika und dergleichen beobachtet werden, und gefragt wird, wer sich all das anschauen soll, kann ich nur sagen: Kein Mensch, denn das ist auch gar nicht beabsichtigt. Nur dann,


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