wenn genaue und detaillierte Hinweise auf eine schwere Gefahr gegeben sind, kann man dieses Material verwenden, und der Rechtsschutzbeauftragte hat hiezu die Genehmigung zu erteilen.
Darüber hinaus müssen diese Daten bereits im Datenverarbeitungsregister ordnungsgemäß gespeichert beziehungsweise rechtmäßig angemeldet sein. All das sind Schutzmaßnahmen, die bereits vorgesehen sind. Im Hearing wurde das von Experten wie Professor Adamovich, der wohl über jeden Zweifel erhaben ist, auch positiv vermerkt.
Als letzten Punkt möchte ich noch das Wichtigste erwähnen, nämlich den Ausbau und die Stärkung der Position des Rechtsschutzbeauftragten durch seine Bestellung durch den Bundespräsidenten, aber auch durch die Möglichkeit, überall Zugang zu haben, jederzeit alle Räume betreten und in jedes Material Einblick nehmen zu können. Bei jeder erweiterten Gefahrenerforschung muss grundsätzlich der Rechtsschutzbeauftragte gefragt, kontaktiert werden. Damit haben wir die erforderliche Balance auch wirklich zuwege gebracht.
Am Ende meiner Ausführungen möchte ich
noch einmal ein Danke dafür sagen,
dass wir in der sehr intensiven Erarbeitung dieser Novelle zu einem breiten
Konsens gelangt sind. Ich denke, dass die Exekutive damit mehr Möglichkeiten
hat, die Sicherheit der Bürger wirklich zu garantieren. (Beifall bei der
ÖVP sowie des Bundesrates Ing. Kampl.)
13.40
Präsident Peter Mitterer: Danke. – Es liegen mir keine weiteren Wortmeldungen dazu vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Dies ist nicht der Fall. Die Debatte ist daher geschlossen.
Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht, Frau Bundesrätin? – Das scheint nicht der Fall zu sein.
Wir gelangen zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2005 betreffend einen Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Republik Ungarn über die Zusammenarbeit bei der Vorbeugung und Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität (1116 d.B. und 1227 d.B. sowie 7443/BR d.B.)
Präsident Peter Mitterer: Wir gelangen nun zum 6. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Mayer. Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatter Edgar Mayer: Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Ich berichte namens des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2005 betreffend einen Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Republik Ungarn über die Zusammenarbeit bei der Vorbeugung und Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich komme daher sogleich zum Antrag.
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