Schubhaftregelungen bieten jetzt ein wesentlich kürzeres Verfahren: Befindet sich ein Asylwerber in Schubhaft oder wurde ein Ausweisungsverfahren eingeleitet, hat jede Instanz binnen drei Monaten zu entscheiden. Es ist aber auch eine Verschärfung bei den Straftatbeständen wie bei Schlepperei, Scheinehe und so weiter erfolgt.
Es gab also zielgerichtete Maßnahmen, mit denen die Frau Bundesministerin sehr rasch auf die zum Teil dramatische Situation im Asylbereich reagiert hat und die Sie hier im Hohen Haus fast einstimmig mitgetragen haben.
Wichtig sind – wie angesprochen – auch die Maßnahmen im Bereich der Schlepperei, die 2004 ganz im Zeichen der EU-Osterweiterung standen. Die Bemühungen der neuen EU-Mitgliedstaaten zur Sicherung ihrer EU-Außengrenzen zeigten wesentliche Erfolge, und die Zahl der Aufgriffe ist um 14,62 Prozent gesunken – am Flughafen Wien-Schwechat – man höre und staune! – sogar um 76,66 Prozent.
Da wirkt sich wirklich die Zusammenarbeit der Kräfte aus – der früheren Bundesgendarmerie, der Assistenzeinheiten des Bundesheeres und der hocheffizienten Überwachung an den Grenzen.
Auch die durchgeführten Schwerpunktaktionen, die in Kooperation mit ausländischen Dienststellen erfolgten, führten zur Zerschlagung von internationalen Schlepperorganisationen.
Insgesamt wurden im Zuge der Amtshandlungen an den Grenzen beziehungsweise innerhalb des Bundesgebietes 38 530 Personen angehalten und gesetzliche Maßnahmen getroffen. Dies entspricht eben diesem Rückgang von doch 6 596 Personen, also 14,62 Prozent. Dieser Trend hat sich in den letzten Jahren eingestellt und wird sich erfreulicherweise auch fortsetzen.
Auch beim Menschenhandel hat das Ministerium rasch reagiert, und zwar mit einer Task Force. Da gibt es entsprechende Maßnahmen, Informationsaustausch zur Frage des Menschenhandels und zur internationalen Entwicklung bei der Bekämpfung von Menschenhandel und konzentriertes, partnerschaftliches Vorgehen bei Einzelfällen, insbesondere beim Opferschutz.
Im Jahr 2004 wurden außerdem rumänische und bulgarische Polizeibeamte in Kooperation mehrere Monate zur Unterstützung der österreichischen Exekutive beigezogen, und es wurden gemeinsam Grenzkontrollen, Lokalkontrollen und Ermittlungsverfahren durchgeführt.
Mit dem Inkrafttreten des Strafrechtsänderungsgesetzes im Mai 2004 wurde der Menschenhandel auch im Strafgesetzbuch klar und neu definiert. Da steht jetzt auch der Handel wegen sexueller Ausbeutung, Organentnahme et cetera unter Strafe. – Das sind alles wichtige Maßnahmen, um unseren Sicherheitsbehörden und Gerichten besondere Handhaben gegen Verbrechen – insbesondere an Frauen, Kindern und Jugendlichen – zu geben.
Sehr verehrte Damen und Herren! Ich habe bewusst diesen Teil des Berichtes herausgegriffen, nicht nur, weil er eine sehr hohe Treffsicherheit und eine sehr gute Erfolgsquote aufweist, sondern weil er auch darstellt, wie unsere Ministerin und ganz allgemein die Regierung mit dem Thema Sicherheit und Bevölkerung umgehen und wie rasch auf neue Herausforderungen reagiert wird.
Da kann man nicht sagen, dieser Bericht sei ein so genanntes Sicherheitsdefizit oder zeige Defizite auf. – Wir haben rechtzeitig und ausreichend auf neue Veränderungen im Sicherheitsbereich reagiert, und das geht aus diesem Bericht in eindrücklicher Art und Weise hervor. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Ing. Kampl.) – Danke.
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