Bundesrat Stenographisches Protokoll 729. Sitzung / Seite 114

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Ich glaube, gerade eine Branche, die so vehementen Änderungen unterworfen ist, hat sich verdient, ein zeitgemäßes Gesetz zu erhalten.

Dass natürlich gerade bei langen Verhandlungen und bei doch sehr vielschichtigen Be­teiligten ein gewisser Kompromiss in diesem Gesetz drinnen steckt, ist uns klar, ist auch mir bei Studium der Materie sehr klar geworden, ich glaube aber, dass der breite Konsens aller Beteiligten sich auch einen einstimmigen Beschluss verdient hätte. Es ist jedenfalls gelungen, diesen Entwurf, dieses Gesetz einer Neukodifikation zu schaffen und einen breiten Konsens zu erreichen.

Neben den kritischen Punkten, die soeben vom Kollegen Konecny genannt wurden, ist schon anzumerken, dass es hier um eine Beseitigung der Rechtszersplitterung gegan­gen ist. Bisher waren die Regelungen in drei Gesetzen vorhanden, jetzt sind sie in einem. Es ist auch um die Beseitigung von verfassungsrechtlichen Bedenken gegan­gen. Im alten Gesetz konnte eine von Parteien bestellte Schlichtungsstelle Verordnun­gen erlassen. Ich glaube, es ist gut so, dass das jetzt so geregelt worden ist. Und es ging auch um eine Neustrukturierung der Staatsaufsicht. Im Gegensatz zu den derzeit 12 Staatskommissären und 12 Stellvertretern und Aufsichtszuständigkeiten im BKA (Bundesrat Konecny: Das haben wir bejaht!) – ich wollte nur auch auf die positiven Dinge zurückkommen – gibt es jetzt eine schlanke Methode.

Auch die Strukturreform innerhalb der Verwertungsgesellschaften ist vorangetrieben worden, und die Bereiche, die sich bisher schon bewährt haben, sind auch in das neue Gesetz übernommen worden. Hier kann man zum Beispiel Regelungen betreffend Ge­samtverträge und Satzungen sowie europaweit übliche Spartenmonopolcharakter von Verwertungsgesellschaften erwähnen.

Aus allen diesen Gründen, glaube ich, ist es richtig, dieses Gesetz zu beschließen, und ich darf jetzt einen Antrag gemäß § 43 der Geschäftsordnung des Bundesrates einbrin­gen:

Antrag

gem. § 43 GO-BR

Der Bundesrat wolle beschließen:

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2005 betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Verwertungsgesellschaftengesetz 2006 erlassen wird und mit dem das Urheberrechtsgesetz und das KommAustria-Gesetz geändert werden (Ver­wertungsgesellschaftenrechtsänderungsgesetz 2006), wird kein Einspruch erhoben.

*****

Ich hoffe, dass dieser Antrag auch die Mehrheit findet. – Danke sehr. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Ing. Kampl.)

15.31


Vizepräsident Jürgen Weiss: Der von den Bundesräten Dr. Spiegelfeld-Schneeburg, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Antrag, der soeben erwähnt wurde, ist genü­gend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

 


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