Auch ist in der Novelle festgehalten, dass Rektor und Vizerektor von pädagogischen Hochschulen einen Sondervertrag bekommen werden. Da ist nicht ganz verständlich, wieso diese nicht einfach ins Beamtenbesoldungsschema mit eingebaut werden können.
Sehr gut und positiv hervorzuheben an dieser Novelle ist, dass in Zukunft die Betreuung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf an den Bundesschulen auch durch LandeslehrerInnen durchgeführt werden kann. Das bringt Flexibilität. Überhaupt sollte unserer Meinung nach diese starre Trennung der Verwendung von Landes- und Bundeslehrerinnen und -lehrern aufgehoben werden.
Wir werden also diesem Punkt unsere Zustimmung erteilen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
15.51
Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Ebenfalls nicht.
Wir kommen zur Abstimmung.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 6.
Dezember 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Informationssicherheitsgesetz geändert wird (1084 d.B. und 1244 d.B.
sowie 7449/BR d.B.)
15. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 6.
Dezember 2005 betreffend ein Bundesgesetz über die Vergabe von Aufträgen
(Bundesvergabegesetz 2006 – BVergG 2006) (1171 d.B. und
1245 d.B. sowie 7450/BR d.B.)
Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir kommen zu den Punkten 14 und 15 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Berichterstatter zu beiden Punkten ist Herr Bundesrat Mag. Baier. Ich bitte ihn um die Berichte.
Berichterstatter Mag. Bernhard Baier: Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Informationssicherheitsgesetz geändert wird.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich komme daher zum Antrag.
Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Dezember 2005 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Weiters bringe ich den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2005 betreffend ein Bundesgesetz über die Vergabe von Aufträgen (Bundesvergabegesetz 2006).
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