Bundesrat Stenographisches Protokoll 729. Sitzung / Seite 120

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Ich darf auch ausdrücklich die Bestrebungen unterstützen, Verhandlungen über ein einheitliches Bundesmitarbeiterrecht unter Berücksichtigung berufsspezifischer Anfor­derungen mit einer Einbindung einheitlicher Pensionsbestimmungen in Angriff zu neh­men.

Schlussendlich darf ich auf den wirklich sehr erfreulichen Lohnabschluss für unsere öffentlich Bediensteten in Höhe von 2,7 Prozent hinweisen, also für alle Bundes-, Lan­des- und Gemeindebediensteten – ausgenommen die Landes- und Gemeindebediens­teten in Vorarlberg, denn die verhandeln Lohn und Gehalt seit Jahrzehnten eigen­ständig mit der Landesregierung –, und darf dazu auch herzlich gratulieren.

Ich möchte mich in Anlehnung an diesen Lohnabschluss bei allen öffentlich Bedienste­ten für ihre hervorragende Arbeit bedanken. Insbesondere darf ich die MitarbeiterInnen des Hohen Hauses, der Parlamentsdirektion, hervorheben und ihnen namens meiner Fraktion, aber auch persönlich sehr herzlich für ihre ausgezeichnete Dienstleistung danken und jetzt schon schöne Weihnachten wünschen und alles Gute im nächsten Jahr. – Danke. (Beifall bei der ÖVP, bei Bundesräten der SPÖ und der Grünen sowie der Bundesräte Ing. Kampl, Mitterer und Vilimsky.)

15.48


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächste Rednerin ist Frau Bundesrätin Konrad.

 


15.48.39

Bundesrätin Eva Konrad (Grüne, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Im Gegensatz zur grünen Frak­tion im Nationalrat werden wir hier im Bundesrat diesem Punkt unsere Zustimmung erteilen, und zwar deshalb, weil die Ablehnung der Grünen vor allem daran hing, dass bei diesem Punkt auch viele Begleitgesetze des 2. Schulpakets beschlossen werden. Das war ein Ausdruck des Protests, auch gegen den Inhalt des Schulpakets. Nachdem wir das allerdings jetzt noch nicht verhandeln, sondern das auf die nächste Sitzung ver­schoben wurde, gibt es für uns jetzt keinen Grund, hier nicht unsere Zustimmung zu geben, vor allem, da ja der Gehaltsabschluss für Beamtinnen und Beamte auf jeden Fall zustimmungsfähig ist und wir uns also freuen, diesem Punkt hier unsere Zustim­mung geben zu können.

Zum Inhalt dieser Novelle haben meine Vorrednerinnen und Vorredner schon einige Punkte erwähnt. Ich möchte daher nur ganz kurz auf einige Bereiche, so auch auf den Schulbereich, eingehen.

Die Tatsache, dass künftig ein Direktor oder eine Direktorin auch zwei Pflichtschulen leiten kann, wenn diese insgesamt nicht mehr als acht Klassen haben, ist einerseits in Fällen von Kleinschulen sicher oft existenzsichernd – vor allem für Kleinschulen ist es wichtig, dass es Einsparungspotential gibt –, es sollte aber nicht der Regelfall werden, denn es ist schon praktisch, einen eigenen Direktor oder eine eigene Direktorin zu haben. Aber diese Regelung ist durchaus verständlich.

Nicht verständlich ist allerdings meiner Meinung nach die Regelung, dass Direktorin­nen und Direktoren künftig bei der Einstellung von Lehrerinnen und Lehrern Gutachten abgeben können über Kompetenzen in jenen Bereichen, die nicht explizit in der Aus­schreibung angeführt sind, aber für die Schule dennoch relevant sind. Es war bestimmt auch bisher schon die Praxis, dass das passiert ist, es gab aber gute Gründe, warum das bisher rechtswidrig war. Jetzt wird das legalisiert.

Wenn schon solche Gutachten erstellt werden, würden wir uns wünschen, dass das in demokratischerer Form passiert, und zwar unter Einbindung aller Schulpartnerinnen und Schulpartner.

 


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