Bundesrat Stenographisches Protokoll 729. Sitzung / Seite 119

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Die Einhaltung des Datenschutzes ist ein besonders sensibles Thema, dem wir in un­serer Fraktion immer großes Augenmerk widmen. Die Bestellung eines Datenschutz­beauftragten könnte dabei einen wichtigen Beitrag leisten, um den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern größere Rechtssicherheit zu geben.

Da wir aber leider diesen Punkt, bei dem wir ganz dezidiert eine andere Meinung ver­treten, auch, wie so oft, nicht gesondert abstimmen können, werden wir insgesamt die­sem Gesetzesvorschlag heute unsere Zustimmung erteilen. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der Grünen.)

15.44


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Mayer.

 


15.44.34

Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der 2. Dienstrechts-Novelle liegt uns ein weiteres sehr gutes Ergebnis der sozialpartnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen Regierung und Gewerkschaft öffentlicher Dienst vor.

In dieser Novelle wurde insbesondere auch im Bildungsbereich und hier primär im Leh­rerbereich eine Reihe von positiven Vorschlägen der Zukunftskommission zur Verbes­serung der Qualität an österreichischen Schulen umgesetzt, und es erfolgt zudem eine Reihe von Anpassungen an die bestehenden Rahmenbedingungen. Ein wichtiger Punkt daraus sind die Kleinschulen, die aus Vorarlberger Sicht ein besonderes An­liegen sind, weil es uns um den Erhalt der Kleinschulen und damit auch um die Stär­kung des ländlichen Raumes geht, insbesondere auch von exponierten Gemeinden. Mit dieser Vorlage besteht die Möglichkeit, dass SchuldirektorInnen zum Beispiel in einer Talschaft zwei Volksschulen leiten können, um eben diese Volksschulen erhalten zu können.

Erwähnen möchte ich auch noch das Mitwirkungsrecht von LeiterInnen von Bundes­schulen bei Neuaufnahmen von LehrerInnen, die damit die Möglichkeit bekommen, bezüglich der Befähigung dieser Lehrkräfte Stellungnahmen abzugeben.

Die Schaffung der Voraussetzung für die Hospizkarenz wurde von Kollegin Neuwirth ausreichend erklärt. Vor allem die Möglichkeit der stundenweisen Inanspruchnahme ist wirklich ein besonderer Fortschritt in diesem Bereich. Ich möchte aber jetzt nicht näher darauf eingehen.

Auch mit den Verbesserungen für Exekutivbeamte geht eine langjährige Forderung in Erfüllung. Es werden nämlich die Bestimmungen des Wachebediensteten-Hilfeleis­tungsgesetzes im Zusammenhang mit gerichtlicher Geltendmachung von Schmerzens­geld und Verdienstentgang ausgeweitet.

Nun kurz noch zu den Dienstausweisen. Die Änderung bei den Dienstausweisen soll die Möglichkeit mit sich bringen, sie auch mit Bürgerkartenfunktionen auszustatten. Da­mit wäre die Möglichkeit gegeben – ich sage bewusst „wäre“ –, den Dienstausweis, wie im privaten Bereich zum Beispiel bei der e-card oder irgendwelchen anderen Karten­funktionen, mit personenbezogenen Daten zu bestücken.

Um hier keine Überwachungssituation entstehen zu lassen – die Gespräche mit der Bundesregierung sind im Gange –, liegt es im eigenen, freiwilligen Ermessen des Mit­arbeiters, darüber zu entscheiden, ob er diese Funktion will, und dann soll sie natürlich keine Kosten bei ihm verursachen. Also es liegt im freiwilligen Ermessen. Wenn er nicht unterschreibt, dann hat er diese Bürgerkartenfunktion nicht. Außerdem – wenn ich das noch einmal deutlich betonen darf – kann man ihn auch mit einer entsprechen­den Funktion nicht in ganz Österreich, im ganzen Staatsgebiet überwachen, wie Sie das angesprochen haben, Frau Kollegin Neuwirth.

 


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