Bundesrat Stenographisches Protokoll 729. Sitzung / Seite 118

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Berichterstatter Mag. Bernhard Baier: Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 und weitere Ge­setze geändert werden.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich darf daher zum Antrag kommen.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Dezember 2005 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein. Erste Rednerin ist Frau Bundesrätin Mag. Neuwirth. Ich erteile ihr das Wort.

 


15.41.18

Bundesrätin Mag. Susanne Neuwirth (SPÖ, Salzburg): Herr Präsident! Herr Staats­sekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Entwurf enthält im Punkt A neben dem durchaus erfreulichen Gehaltsabschluss für die Bundes-, Landes- und Gemeindebe­diensteten unter anderem folgende Punkte:

Erstens: Die Rechtsfolgen der Inanspruchnahme von im Bundesinteresse gelegenen Karenzurlauben – da geht es zum Beispiel um die Aufnahme eines Dienstverhältnisses bei internationalen Organisationen – werden zur Steigerung eben der Inanspruch­nahme solcher Karenzurlaube verbessert.

Zweitens: Dienstausweise sollen so beschaffen sein, dass sie mit einer Bürgerkarten­funktion ausgestattet werden können. – Auf diesen Punkt werde ich in der Folge noch kurz eingehen.

Drittens: Die Pflegefreistellung soll auch stundenweise in Anspruch genommen werden können.

Punkt vier betrifft die Sterbebegleitung. Diese soll auch für Wahl- und Pflegeeltern in Anspruch genommen werden können, sowie auch die Möglichkeit der Betreuung schwerstkranker Kinder auf insgesamt neun Monate verlängert werden soll.

Fünftens geht es um diverse Anpassungen im Dienst- und Pensionsrecht an bereits erfolgte Änderungen im ASVG.

Der Punkt B beinhaltet zahlreiche Änderungen im Lehrerbereich, auf die ich aber heute nicht näher eingehe.

Sehr geehrte Damen und Herren! In Summe ist diese Novelle betreffend Familienhos­pizkarenzfreistellung, die Karenzregelung, die Pflegefreistellung und einige Verbesse­rungen bei der Exekutive eine durchaus gute Novelle, der wir heute auch unsere Zu­stimmung geben werden.

Ein Punkt ist für uns allerdings äußerst fragwürdig, nämlich der Punkt, dass Dienst­ausweise auch mit der Funktion einer Eignung als Bürgerkarte ausgestattet werden müssen, ohne dass gleichzeitig entsprechende Vorkehrungen gegen einen etwaigen Missbrauch beziehungsweise für einen ausreichenden Datenschutz getroffen werden. Theoretisch kann damit jeder Schritt eines öffentlich Bediensteten nachvollzogen wer­den.

Es gibt zwar einen Vorschlag, aber ob dieser Vorschlag, nämlich dass es im freiwilligen Ermessen der Bediensteten liegt, diese Bürgerkartenfunktion auch zu nutzen, aus­reicht, um den Datenschutz zu gewährleisten, das darf durchaus bezweifelt werden, denn die Realität wird sicher anders ausschauen.

 


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