stelle, die ja
praktisch nur für die Leerkassettenvergütung zuständig war, wirklich keine sehr
guten waren. Aus diesem Grund hat man sich auch dazu entschieden, hier diese
neue Stelle, den Urheberrechtssenat, einzurichten.
Ich gebe hier zu
bedenken und nehme an, dass der Hohe Bundesrat das auch weiß, dass es statt
dieser Aufteilung, nämlich zwei Vertreter aus der Wirtschaftskammer, zwei aus
der Arbeiterkammer, ein Künstlervertreter, ein Richter und zwei Vertreter der
Verwertungsgesellschaften, künftig so sein wird, dass drei unabhängige Richter
im Urheberrechtssenat tätig sein werden und all die notwendigen Entscheidungen
treffen werden.
Ich kann Ihnen
versichern, dass hier sicherlich unparteiische und der Sache dienliche
Entscheidungen getroffen werden und dass wir mit dieser neuen Regelung
sicherlich einen ganz wesentlichen Fortschritt auch in der Effizienz des
Entscheidungsfindungsprozesses geschaffen haben.
Ich glaube auch aus diesem Grund, dass dieser vorliegende Entwurf des
Verwertungsgesellschaftenrechtsänderungsgesetzes wirklich ein Meilenstein in
der Fortentwicklung dieser doch sehr diffizilen Rechtsmaterie sein wird und in
Zukunft sicherlich auch für mehr Ordnung in diesem Bereich sorgen wird. –
Danke vielmals. (Beifall bei der ÖVP sowie der Bundesräte Mitterer, Ing. Kampl und Vilimsky.)
15.39
Vizepräsident Jürgen Weiss: Gibt es dazu noch weitere Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Nicht.
Wir gelangen nun zur Abstimmung.
Es liegt ein Antrag der Bundesräte Dr. Spiegelfeld-Schneeburg, Kolleginnen und Kollegen vor, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 6.
Dezember 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz
1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das
Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche
Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Pensionsgesetz 1965, das
Verfassungsgerichtshofgesetz 1953, das Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz,
das Dienstrechtsverfahrensgesetz 1984, das Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz,
das Landesvertragslehrergesetz 1966, das Land- und forstwirtschaftliche
Landesvertragslehrergesetz, das Wachebediensteten-Hilfeleistungsgesetz, das
Richterdienstgesetz, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das
Bundesbediensteten-Sozialplangesetz, das Bundestheaterpensionsgesetz, das
Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Bezügegesetz und das
Bundes-Gleichbehandlungsgesetz geändert werden (2. Dienstrechts-Novelle
2005) (1190 d.B. und 1243 d.B. sowie 7434/BR d.B. und
7448/BR d.B.)
Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen zum 13. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Dr. Kühnel. Ich bitte ihn um den Bericht. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) – Nein? Entschuldigung! Das ist hier falsch vermerkt. In Übereinstimmung mit dem Ausschussbericht ist Herr Bundesrat Mag. Baier Berichterstatter.
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