Bundesrat Stenographisches Protokoll 729. Sitzung / Seite 116

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führt, dass die Verwertungsgesellschaften dadurch professioneller agieren als in den letzten 20 Jahren.

Wichtig ist – das war uns von grüner Seite her besonders wichtig –, dass es keine Ver­eine mehr sind, sondern dass wir hier ordentliche Kapitalgesellschaften und Genossen­schaften haben.

Bedeutsam ist auch, dass ausländische Verwertungsgesellschaften – wir sind in einem gemeinsamen Europa – zugelassen sind, mit dem Hinweis allerdings, dass sie einen Sitz im Inland brauchen. Das würde ich mir dann übrigens auch gerne für den Fernseh­bereich wünschen.

Ebenso wichtig ist es, dass eine Schlichtungsstelle eingerichtet wird, ein Schlichtungs­ausschuss, wodurch die Gerichtskosten und auch das Streitrisiko verringert werden. Die Kosten des Bundes für die Aufsicht werden zwar erheblich teurer, aber es gibt auch dazu neue Spielregeln, nämlich die Weiterverrechnung an die Gesellschaften.

Etwas, was ich mir gewünscht hätte, ist ein bisschen anders als das, was Kollege Ko­necny gesagt hat. Es gibt ja auch die Leerkassettenabgabe, die Professor Konecny zitiert hat. Also gerade um dem Bereich der Künstlersozialversicherung, der ja kränkelt von den Einnahmen her, hier Einnahmen zuzuführen, wäre es wahrscheinlich wichtig gewesen, endlich auch eine analoge Kabelvergütung einzuführen – also so wie die Leerkassettenabgabe auch Erträge aus der Kabelvergütung –, sodass aus beiden her­aus gerade dem Bereich der Künstlersozialversicherung Mittel hätten zugeführt werden können, die leider noch immer nicht da sind.

Aber Kompliment zu einem Gesetz, das auch in dieser Kammer 1936 beschlossen wurde (Bundesrat Konecny: Nein!) oder zumindest in diesem Hause beschlossen wurde (Bundesrat Konecny: Auch nicht!) und das so lange gehalten hat. Aber auch das, was nun vorliegt, ist eine tragfähige Basis für die Herausforderungen, die gerade im Verwertungsbereich kommen werden.

Wir werden deshalb zustimmen. (Beifall bei den Grünen.)

15.36


Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor. – Es wünscht noch die Frau Bundesministerin das Wort.

 


15.37.00

Bundesministerin für Justiz Mag. Karin Gastinger: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! Ich möchte nur ganz kurz auch das Wort dazu ergreifen. Es freut mich, dass in Grundzügen, vor allem was die Ein­richtung der KommAustria anbelangt, hier doch Einvernehmen bestehen dürfte.

Soweit ich Herrn Abgeordneten Konecny verstanden habe, geht es ihm primär darum, dass die Schiedsstelle nach dem Urheberrechtsgesetz nunmehr nicht mehr in der Form eingerichtet wird, wie sie früher vorgesehen war. Ich gebe hier zu bedenken, dass der Verfassungsgerichtshof die Schiedskammer, die nach dem Verwertungsge­sellschaftenrecht vorgesehen war und die aus drei Mitgliedern nach Parteienvereinba­rung bestanden hat, als verfassungswidrig aufgehoben hat. (Bundesrat Konecny: Das Problem waren die zwei Kammern!) Nein.

Das Problem war dann auch das, dass wir sehr schlechte Erfahrungen mit der Schiedsstelle hatten. Vielleicht bedingt dadurch, dass zwei Mitglieder aus der Wirt­schaftskammer, zwei Mitglieder aus der Arbeiterkammer, eine Künstlervertretung, ein Vertreter des Justizministeriums und zwei Vertreter von Verwertungsgesellschaften dorthin entsendet waren, war es natürlich so, dass bei dem Verfahren unterschied­lichste Interessen aneinander geprallt sind, sodass die Erfahrungen in dieser Schieds-


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