Bundesrat Stenographisches Protokoll 729. Sitzung / Seite 124

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Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit ... (Bundesrätin Dr. Lichtenecker: Mehrheit!) Entschuldi­gung! – Es ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezem­ber 2005 betreffend ein Bundesvergabegesetz.

Hier ist, da es sich um einen Zustimmungsfall nach Artikel 44 Abs. 2 B-VG handelt, die Anwesenheit der Hälfte der Mitglieder des Bundesrates erforderlich, die derzeit nicht gegeben ist.

Ich unterbreche daher die Sitzung für ein paar Minuten.

(Die Sitzung wird um 16.01 Uhr unterbrochen und um 16.03 Uhr wieder aufgenom­men.)


Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und komme zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezem­ber 2005 betreffend ein Bundesvergabegesetz 2006.

Da der gegenständliche Beschluss Verfassungsbestimmungen enthält, die nach Arti­kel 44 Abs. 2 B-VG der Zustimmung des Bundesrates bei Anwesenheit von mindes­tens der Hälfte der Mitglieder und einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen bedürfen, stelle ich zunächst die für die Abstimmung erforderliche Anwesen­heit fest.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss kei­nen Einspruch zu erheben.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.

Ich lasse nun über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss gemäß Arti­kel 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die auch diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist ebenfalls die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit unter Berücksichtigung der besonderen Beschlusserfordernisse angenommen.

16.04.4316. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2005 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Bundesgesetz über den Österreichischen Rundfunk (ORF-Ge­setz, ORF-G), geändert wird (723/A und 1249 d.B. sowie 7451/BR d.B.)

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir kommen zum 16. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Höfinger. Ich bitte um den Bericht.

 


16.04.55

Berichterstatter Johann Höfinger: Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich komme zum Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2005 be­treffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Österreichischen Rundfunk geändert wird.

Da Ihnen dieser Bericht in schriftlicher Form vorliegt, darf ich gleich zum Antrag kom­men.

 


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