Bundesrat Stenographisches Protokoll 729. Sitzung / Seite 126

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mehr zur Verfügung stehen. Das kann ich auch umrechnen, wie viel das an Mehreinnahmen durch Werbung bedeutet. (Bundesrat Gruber: Es finanziert sich!) Bitte? (Bundesrat Gruber: Es finanziert sich!)

Das ist die Frage, ob es sich finanziert. Denn mit diesem Antrag hier – und das wird der Herr Staatssekretär bestätigen – kann ich auch Gebühren für den Spartenkanal verwenden. Wenn ich jetzt Gebühren für den Spartenkanal verwende – die Gebühren verdoppeln sich ja nicht –, dann fehlt dieser Teil irgendwo. Wenn Sie sagen, das sind Gebühren, mit denen wir derzeit schon Sport produziert haben, dann fehlt auf jeden Fall im ORF 1 etwas.

Das heißt, irgendwie war klar: Der ORF ist knapp bei Kasse, der ORF braucht Geld, machen wir das unter dem Titel Sportkanal; wir haben zwar kein Konzept, aber alle sind glücklich und zufrieden, wenn wir zumindest auch eine Verlagerung von Gebühren in einen Spartenkanal vornehmen.

Ob das Ganze EU-rechtlich hält, werden wir ja irgendwann sehen. Ich nehme mit Si­cherheit an, dass diese Geschichte vor den Europäischen Gerichtshof kommen wird; das erwarte ich zumindest von den Privaten. Ich erinnere nur daran, dass der EuGH zum Beispiel der ARD – die ist ja auch nicht gerade nicht öffentlich-rechtlich – sogar die Betreibung von Teletext untersagt hat und dies innerhalb der Gebühren nicht ge­rechtfertigt gesehen hat.

Die Privatsender beklagen diese Situation zu Recht. Sie werden das, alle drei Frak­tionen, heute mit Mehrheit beschließen, aber das ändert nichts daran. Ich hoffe, Herr Staatssekretär, dass Sie hier darauf dringen, dass es ein echtes Sendekonzept und nicht nur diese dürftigen Zeilen eines Antrags gibt. Diese Formulierung „Förderung des Interesses der Bevölkerung an aktiver sportlicher Betätigung“, das ist in Wirklichkeit eine Kamera, die uns zeigt, wie es schneit. Das kann es nicht sein.

Ich hoffe, dass hier etwas Entsprechendes geboten wird, etwas Entsprechendes vorge­setzt wird. Für den Mediendualismus im Land, den Ausgleich zwischen Privaten und Öffentlich-Rechtlichen und noch dazu zwischen den Nicht-Kommerziellen und Freien, wird es irgendetwas geben müssen. Wir können nicht umhin, dass in dieser Bevor­mundungsschiene etwas fehlt. Es eint uns alle die Bekräftigung: Wir wollen ein starkes öffentlich-rechtliches Fernsehen.

Wir alle wissen, dass die Lizenzerteilung für private Radios und vor allem für Privat-TV in Österreich um zehn Jahre zu spät erfolgte, aus welchen Gründen auch immer. Dar­über möchte ich hier gar nicht reden. Aber mit solchen Entschließungsanträgen wird die Situation der Privatsender, die wesentlich zum Pluralismus einer Mediengesell­schaft beitragen, auch nicht verbessert, sondern eher verschlechtert, indem Sie die Verhältnisse zugunsten des Platzhirsches neu gewichten.

In diesem Sinne, Herr Staatssekretär, werden wir nicht umhinkommen – und ich hoffe, dass wir sehr bald darüber in Gespräche eintreten –, dass es in irgendeiner Weise zu einer Basisförderung sowohl für den kommerziellen als auch für den nicht-kommerziel­len privaten Bereich kommen wird, weil es nicht anders geht.

Wenn wir uns heute anschauen, wie viele von den Privatsendern im Radiobereich überhaupt schwarze Zahlen schreiben, so sind es derzeit – gut gerechnet, und Kollege Grünberger wird mir hier Recht geben – maximal vier! Wenn die Bemühungen weiter so sind, all das wieder zurückzustellen, was derzeit an Marktregulativen da ist, dann werden die vier auch verschwinden. Dann sind wir wieder in einer Situation, in der wir von einem Medienpluralismus und einer Mediendemokratie – das ist ja letztlich unser aller Anspruch – nicht sprechen können.

 


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