Bundesrat Stenographisches Protokoll 729. Sitzung / Seite 127

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Mir tut es Leid, dass ohne ein unternehmerisches Konzept so ein Antrag, der eigentlich nur eine Kapitalumschichtung und -beschaffung bedeutet, heute hier eine so große Mehrheit findet. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

16.15


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Professor Ko­necny.

 


16.15.06

Bundesrat Albrecht Konecny (SPÖ, Wien): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Vie­les an der Kritik, die Kollege Schennach geäußert hat, kann ich durchaus teilen. Aber ich gebe offen zu, dass wir hier offensichtlich einen doch sehr unterschiedlichen, grundlegend anderen Zugang zu dem haben, was Stärkung des ORF bedeutet.

Es ist richtig, dass dies wirklich ein „hingenudelter“ Antrag ist. Es ist richtig, dass im Zu­sammenhang damit niemand auf die Idee gekommen ist, eine unternehmerische Ori­entierung des ORF auf diesen neuen Bereich einigermaßen darlegen zu wollen. Und welche Folgen es für die Stärkung des ORF haben wird, bleibt angesichts des, sagen wir einmal, zurückhaltenden Einbaus dieser Initiative in ein Unternehmenskonzept zu­mindest offen.

Unsere Zustimmung – und wir geben sie – beruht allerdings darauf, dass wir der Mei­nung sind, dass es einem ORF, der so stark ist, dass er sich auf einem kleinen Markt – und Österreich ist ein kleiner Medienmarkt – behaupten kann, möglich sein muss, in diesem Bereich – hoffentlich! – wirtschaftlich erfolgreich zu gestionieren und mit die­sem Mehr an Werbezeit ein Angebot zu schaffen, das nicht aus rieselndem Schnee be­steht – das ist sicherlich richtig –, sondern tatsächlich eine Werbung für Sport ist, eine Werbung für eigene Betätigung, aber durchaus auch das legitime Interesse der Öffent­lichkeit an Sportberichten befriedigt.

Wir wissen, dass solche Spartenkanäle auf kommerzieller Basis erfolgreich sind. Ich hielte es für kontraproduktiv für die Aufrechterhaltung eines starken ORF, ihm solche Erweiterungen seines Angebotes nicht zu ermöglichen.

Gleichzeitig aber – das hat nun einiges mit der Debatte im Nationalrat anlässlich dieses Initiativantrages zu tun – kann man zum Thema ORF nicht sprechen, ohne nicht auch auf andere bedeutsame, im ORF-Gesetz ermöglichte oder missbräuchlich genutzte Möglichkeiten und auf sinnlose Verbote hinzuweisen. Unsere Freunde im Nationalrat haben dies mit einem Abänderungsantrag zu dieser Novellierung des ORF-Gesetzes getan. Das ist eine Möglichkeit, die wir hier in dieser Form nicht haben, weshalb ich mich der Möglichkeit eines Entschließungsantrages bediene, um dieses Thema hier auf die Tagesordnung zu setzen.

Das ORF-Gesetz statuiert in seinem § 6 Z. 1, dass für Meldungen von Bundes- und Landesbehörden im Fall von Katastrophen und Krisen Sendezeit zur Verfügung stehen muss. Es ist offensichtlich eine Selbstdefinition dieser Bundesregierung, dass sie die­sen § 6 Z. 1 dazu benützt, ihre Regierungspropaganda abzuspulen: Die Katastrophen­regierung referiert über ihre krisenerzeugenden Maßnahmen, und das unter offen missbräuchlicher Ausnutzung eines völlig anders gemeinten Paragraphen im ORF-Gesetz. Es ist, gelinde gesagt, ein demokratiepolitischer Skandal, wenn wir hier über Kindergeld und Ähnliches informiert werden unter Berufung auf einen Paragraphen zur Information in Katastrophen- und Krisenfällen! (Bundesrat Mitterer: Herr Professor! Das war so gut – bis jetzt! Bis jetzt waren Sie so gut!) Wenn Ihnen die Ironie dieser Inanspruchnahme einer Gesetzesbestimmung selbst nicht auffällt, dann ist Ihnen leider nicht zu helfen. (Beifall bei der SPÖ.)

 


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