Ich füge hinzu, dass eine solche Werbung, auch wenn sie von der Regierung bezahlt in den ORF gerückt würde, unzulässig wäre, weil sie zweifellos die Bestimmungen des § 2 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb über irreführende Werbung zu 100 Prozent erfüllt.
Gleichzeitig verwehrt der ORF jetzt nicht nur politischen Mitbewerbern, sondern auch gesellschaftlichen Gruppen den Zugang zur bezahlten ORF-Werbung. Beispielsweise haben die Initiatoren des Sozialstaats-Volksbegehrens – keine Partei, aber eine breite gesellschaftliche Initiative – versucht, diese Möglichkeit zu nützen, und sie sind – ich weiß nicht, ob hohnlachend, ich war nicht dabei – mit diesem Vorhaben abgeschmettert worden.
Die zweite Bestimmung im ORF-Gesetz, die wir in dieser Form für absolut unverständlich halten, ist die – erstaunlicherweise – nach der breiten Medienkritik an der Regierungsbildung 2000 eingeführte Bestimmung im § 13 Abs. 8 über das Werbeverbot im ORF für Medien. Das war offenbar eine Strafmaßnahme für alle, die damals unbotmäßig über diese Regierungsbildung geschrieben haben. Wenn es also schon sonst kein Argument gibt, Herr Staatssekretär: vielleicht die Milde des Verzeihens nach fünf Jahren? – So schlechte Kunden für den ORF wären das nicht, wenn wir einen starken ORF wollen. Es ist das eine sachlich durch nichts gerechtfertigte Maßnahme.
Ich möchte daher namens meiner Fraktion in dieser Debatte folgenden Entschließungsantrag einbringen:
Entschließungsantrag
der Bundesräte Professor Konecny, Kolleginnen und Kollegen betreffend demokratiepolitisch bedenkliche Bestimmungen im ORF-Gesetz
„Der Bundesrat wolle beschließen:
Entschließung
Der Bundesrat hat beschlossen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert:
1. § 6 Z 1 des ORF-Gesetzes dahingehend zu ändern, dass eine rechtswidrige Regierungspropaganda in Zukunft unmöglich gemacht wird.
2. Das ungerechtfertigte Werbeverbot für Medien nach § 13 Abs. 8 ersatzlos zu streichen.“
*****
Danke. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)
16.22
Vizepräsident Jürgen Weiss: Der von den Bundesräten Konecny, Kolleginnen und Kollegen soeben eingebrachte Entschließungsantrag betreffend demokratiepolitisch bedenkliche Bestimmungen im ORF-Gesetz ist genügend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Nächster Redner ist Herr Bundesrat Dr. Schnider. – Bitte.
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