Bundesrat Stenographisches Protokoll 729. Sitzung / Seite 137

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gemacht, das eine Signalfunktion für diesen Standort hat. In diesem Zusammenhang darf ich an 2005 erinnern, als von der Regierung eine Forschungsmilliarde beschlos­sen wurde. Das ist nicht nichts, sondern das ist eine ganze Menge.

Wichtig ist aber, dass wir gerade mit den Anpassungen dieses Gesetzes eine höhere Effizienz erreichen wollen, sodass eine noch bessere Performance sich darauf stützen kann. Heute arbeiten immer mehr Forschungseinrichtungen innerhalb und außerhalb der Universitäten zusammen und kooperieren. Darauf muss Bedacht genommen wer­den, denn gerade da kommt es ja zum großen Technologie- und Wissenstransfer, und zwar sehr interdisziplinär und nicht nur auf einige wenige Fächer beschränkt. Die inter­nationalen Kooperationen nicht zu vergessen! Auch diese müssen stark beachtet wer­den.

Forschung und Entwicklung haben auch etwas mit Patenten zu tun. Wenn man sich die Patentanmeldungen anschaut, dann kann man sagen: Da liegen wir in Österreich über dem EU-Durchschnitt. Wenn wir uns an den Unis anschauen, wie dort in den letzten Jahren die Kooperationen ausgeschaut haben, dann werden wir feststellen: Die wer­den immer größer und auch besser. Da ist schon einiges getan worden, durchaus auch über die Universitätsreform und Forschungsinfrastrukturprogramme hinaus. Man kann also wirklich sagen, dass auf diesem Gebiet von dieser Regierung sehr, sehr viel ge­macht wird.

Es kommen auch immer wieder Kritikpunkte. Ja, ich verstehe das. Eine höhere Kom­plexität erfordert größere Koordinierung. Ich denke jedoch, wir haben gute Persönlich­keiten an den Schaltstellen in den Ministerien sitzen, die das sehr gut können. Der erste Punkt ist jetzt, dass es eine gesetzliche Anpassung gibt, die diese Koordinierung noch besser ermöglicht. Wenn ich mir all das anschaue, dann muss ich sagen: Wir können nur ja zu diesem Beschluss sagen!, und da es im Ausschuss zu keinem end­gültigen Beschluss gekommen ist, habe ich natürlich jetzt im Namen meiner Fraktion den Antrag einzubringen, gegen den Beschluss des Nationalrates vom 7. Dezember 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Forschungs- und Technologieförde­rungsgesetz geändert wird, keinen Einspruch zu erheben.

Antrag

des Bundesrates Dr. Andreas Schnider, Kolleginnen und Kollegen

„Der Bundesrat wolle beschließen, gegen den Beschluss des Nationalrates vom 7. De­zember 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Forschungs- und Technolo­gieförderungsgesetz geändert wird, keinen Einspruch zu erheben.“

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Ich übergebe das hiemit der Frau Präsidentin.

In diesem Sinne können wir nicht genug tun, so meine ich, um Forschung und Entwick­lung in unserem Land so weiter zu fördern und zu fordern, wie es diese Regierung in den letzten drei, vier Jahren getan hat. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und des Bundesrates Ing. Kampl.)

16.58


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Der von den Bundesräten Dr. Schnider, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Antrag zum Verhandlungsgegenstand gemäß § 43 Abs. 1 der GO des Bundesrates, gegen den vorliegenden Beschluss des Natio-


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