Berichterstatterin Martina Diesner-Wais: Ich bringe den Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Dezember 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Tierversuchsgesetz geändert wird.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.
Ich komme sogleich zum Antrag.
Der Ausschuss für Bildung und Wissenschaft stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Dezember 2005 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke für den Bericht.
Da keine Wortmeldung vorliegt, kommen wir sogleich zur Abstimmung, es sei denn, es wünscht noch jemand das Wort. – Das ist nicht der Fall.
Wir kommen daher zur Abstimmung. (Bundesrat Schimböck steht bei Bundesrat Konecny und spricht mit ihm.) – Herr Bundesrat Schimböck! Nehmen Sie an der Abstimmung teil oder nicht?
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 7.
Dezember 2005 betreffend ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik
Österreich und der Regierung der Volksrepublik China über die gegenseitige
Anerkennung von Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich (781 d.B. und
1253 d.B. sowie 7447/BR d.B.)
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zum 19. Punkt der Tagesordnung.
Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Köberl übernommen. Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatter Günther Köberl: Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Dezember 2005 betreffend ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Volksrepublik China über die gegenseitige Anerkennung von Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich komme daher sogleich zum Antragstext.
Der Ausschuss für Bildung und Wissenschaft stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Dezember 2005 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke für den Bericht.
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
Wünscht jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen nun zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
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