im Nationalrat beschlossen haben, und indem wir auch eine Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung mit einem Jahresbudget von 125 Millionen € errichtet haben.
Meine Damen und Herren! Darüber hinaus wurden aber auch entsprechende steuerliche Anreize geschaffen, um auch im Wirtschafts- und Industriebereich Forschung zu gerieren und Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass auch von der privaten Wirtschaft mehr Forschungsgelder ausgeschüttet werden.
Wir haben den Forschungsfreibetrag für Unternehmen von 15 Prozent auf 25 Prozent angehoben, wir haben die Forschungsprämie für Unternehmen von 5 auf 8 Prozent angehoben, und es gibt auch eine entsprechende steuerliche Begünstigung der Auftragsforschung von Unternehmen.
Das zeigt sich auch darin, dass die Zahl der Forscher je 1 000 Beschäftigte in Österreich in den letzten Jahren deutlich gestiegen ist: Im Jahr 1998 waren es rund 4,8 Forscher je 1 000 Beschäftigte, 2002 waren es 6,7 Forscher, und 2006 werden es 8 Prozent sein. Damit konnte Österreich auch in diesem Bereich deutlich aufholen und liegt jetzt im europäischen Spitzenfeld.
Meine Damen und Herren! Ich glaube, wenn man objektiv und gerecht ist, dann muss man sagen, dass wir in diesem Bereich eine gute Performance gebracht haben, dass wir selbstverständlich noch nicht am Ende der Fahnenstange sind, dass aber der Weg, den diese Regierung eingeschlagen hat, richtig und zukunftsorientiert ist. Deshalb sollten wir diese Bemühungen auch nicht schlechtreden, sondern dafür sorgen, dass durch ein entsprechend neues, modernes Gesetz auch in Zukunft die rechtlichen Rahmenbedingungen für einen weiteren Aufstieg der Forschung in Österreich gesichert bleiben. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Ing. Kampl.)
17.08
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist ebenfalls nicht der Fall.
Wir gelangen nun zur Abstimmung, und zwar über den Antrag der Bundesräte Dr. Schnider, Kolleginnen und Kollegen, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss
des Nationalrates vom 7. Dezember 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit
dem das Tierversuchsgesetz geändert wird (993 d.B. und 1252 d.B. sowie
7440/BR d.B. und 7446/BR d.B.)
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zum 18. Punkt der Tagesordnung.
Die Berichterstattung übernimmt wieder Frau Bundesrätin Diesner-Wais. – Ich bitte um den Bericht.
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