Bundesrat Stenographisches Protokoll 729. Sitzung / Seite 161

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

rücksichtigung finden. Dieses gesellschaftliche Problem müssen die Länder gemein­sam mit den Gemeinden und dem Bund noch einer Lösung zuführen.

Viele Änderungen sind nicht Gegenstand des Gemeinschaftsrechtes und sind kompe­tenzmäßig dem jeweiligen Landeshauptmann zugeordnet, wie zum Beispiel der natio­nale Linienverkehr, die Feststellung der Straßeneignung für den Linienverkehr. Weiters gibt es einen Verweis auf die Gewerbeordnung betreffend einen Leiter des Betriebes. Enthalten sind außerdem die Kürzung der Konzessionsdauer von zehn auf acht Jahre, die Pflichten des Fahrzeuglenkers, Änderung der Strafbestimmungen, Sanktionsmög­lichkeit gegen den Berechtigungsinhaber, Sanktionsmöglichkeiten gegen den Fahr­zeuglenker.

Herr Staatssekretär! Abschließend möchte ich sagen, dass man sich mit diesem Ge­setz sicher auf dem richtigen Weg befindet. Nur: Wir Bürgermeister im ländlichen Raum müssen feststellen, dass die Reduzierung des öffentlichen Verkehrs den Men­schen im ländlichen Raum weiterhin Probleme verursacht, und wir bitten Sie daher, alles zu tun, um die Abwanderung hintanzuhalten, die im ländlichen Raum in Zukunft noch stärker als heute stattfinden wird. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

18.30


Präsident Peter Mitterer: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Mag. Himmer. – Bitte.

 


18.30.50

Bundesrat Mag. Harald Himmer (ÖVP, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Ich kann zur weihnachtlichen Stimmung so viel beitragen, dass ich mich bemühen werde, meine Ausführungen sehr kurz zu hal­ten. (Beifall der Bundesrätin Dr. Lichtenecker.)

Kollegin Kerschbaum hat nach profunder Kritik erklärt, hier zuzustimmen, wenngleich dies sozusagen eine Notoperation ist – oder wie auch immer sie gesagt hat. Wir ope­rieren hier gemeinsam.

Die Änderungen der §§ 23 und 30 des Kraftfahrliniengesetzes bringen mehr Wettbe­werb. Es ist erfreulich, dass du, Kollegin Kerschbaum, es auch unterstützt, wenn zu­sätzliche Kurse zu konzessionierten Kraftfahrlinien nicht immer automatisch der Inha­ber bekommt und die Verlängerung der Konzessionsdauer ersatzlos gestrichen wird. Einige andere Änderungen sind bereits angesprochen worden.

Wir halten das summa summarum für eine sehr sinnvolle Gesetzesmaterie, und ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Antrag

gemäß § 43 GO-BR

der Bundesräte Mag. Himmer, Kolleginnen und Kollegen

Der Bundesrat wolle beschließen:

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 7. Dezember 2005 betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Kraftfahrliniengesetz geändert wird (1170 d.B. und 1233 d.B. sowie 7456/BR d.B.), wird kein Einspruch erhoben.

*****

(Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Ing. Kampl.)

18.32

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite