Präsident Peter Mitterer: Der von den Bundesräten Mag. Himmer, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Antrag zum Verhandlungsgegenstand gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.
Eine weitere Wortmeldung liegt mir von Herrn Staatssekretär Mag. Kukacka vor. Ich erteile ihm das Wort.
18.33
Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Mag. Helmut Kukacka: Herr Präsident! Hohes Haus! Ganz kurz: Dieses Kraftfahrliniengesetz beziehungsweise die Novelle, die wir heute hier beschließen, soll der erste Teil unserer Nahverkehrsreform sein. Es geht dabei um jenen Teil der Reform, der den Wettbewerb betrifft.
Diese Reform soll im Wesentlichen Wettbewerbselemente im Bereich der Buskonzessionen einführen. Es sollen Konzessionen und Fahrrechte für Busse für einzelne Linien verstärkt im Wege von Ausschreibungen vergeben werden können – das erhöht den Wettbewerb und spart Finanzmittel. Das Geld, das hier lukriert wird, kann dann zusätzlich in höhere Qualität im öffentlichen Verkehr investiert werden.
Diese unsere Reform geht auch zurück auf Kritik, die sowohl im Rahmen der Europäischen Union als auch vom Verfassungsgerichtshof und vom Rechnungshof geübt wurde. Die Bundesregierung nimmt diese Kritikpunkte ernst und versucht, hier ein neues, modernes Konzept zu entwickeln.
Es geht darum, dass der fehlende Wettbewerb bei der Konzessionsvergabe beseitigt wird, dass es in Zukunft keine automatische Verlängerung von Konzessionen mehr gibt, dass die mangelnde Transparenz im Vergabeverfahren beseitigt wird, dass die zwischen Bund, Ländern und Gemeinden zersplitterten Kompetenzen bereinigt werden und dass die unübersichtliche Finanzierung des Nahverkehrs auf klare, fundierte und übersichtliche Grundlagen gestellt wird. – Das sind die Intentionen dieses Gesetzes. Wir sind hier auf einem guten Weg.
Der zweite Teil dieses Gesetzes wird in der ersten Jänner-Woche in Begutachtung gehen, also das ÖPNRVG. Dieses ÖPNRVG wird dann eine umfassende Aufgabenreform und eine Finanzierungsreform im Nahverkehr bringen. Letztlich geht es aber vor allem darum, den öffentlichen Verkehr insgesamt attraktiver zu machen, seine Qualität zu verbessern, seine Angebote zu steigern, um so eine wirkliche Alternative zum Individualverkehr zu werden und damit einen wichtigen Beitrag auch zur Lösung unserer Verkehrsprobleme zu leisten. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
18.36
Präsident Peter Mitterer: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist daher geschlossen.
Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.
Wir gelangen nun zur Abstimmung.
Es liegt ein Antrag der Bundesräte Mag. Himmer, Kolleginnen und Kollegen vor, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite