Bundesrat Stenographisches Protokoll 730. Sitzung / Seite 11

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ein Bundesgesetz, mit dem das Fremdenpolizeigesetz 2005, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz und das Ausländerbeschäftigungsgesetz geändert werden (1259/NR d.B.),

werden gemäß Art. 42 Abs. 4 B-VG wiederholt.

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Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind jene Beschlüsse des Nationalrates vom 6. und 7. Dezember 2005, hinsichtlich deren den jeweiligen sachlich zuständigen Ausschüssen des Bundesrates zur Berichterstattung eine Frist bis zum 24. Jänner 2006 gesetzt wurde.

Es ist dies der Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2005 betreffend eine Staatsbürgerschaftsrechts-Novelle 2005, hinsichtlich dessen dem Ausschuss für innere Angelegenheiten zur Berichterstattung eine Frist bis zum 24. Jänner 2006 gesetzt wurde.

Es sind dies des Weiteren die Beschlüsse des Nationalrates vom 6. Dezember 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 und das Landarbeitsgesetz 1984 geändert werden, sowie ein Bundesgesetz, mit dem das Angestelltengesetz geändert wird, hinsichtlich deren dem Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit zur Berichterstattung eine Frist bis zum 24. Jänner 2006 gesetzt wurde.

Ebenso ist das der Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2005 betreffend eine Urheberrechtsgesetz-Novelle 2005, hinsichtlich dessen dem Justizausschuss zur Berichterstattung eine Frist bis zum 24. Jänner 2006 gesetzt wurde.

Es sind dies weiters die Beschlüsse des Nationalrates vom 6. Dezember 2005 betref­fend ein Bundesgesetz über die Durchführung von Volks-, Arbeitsstätten-, Gebäude- und Wohnungszählungen und Bundesgesetz, mit dem das Postgesetz 1997, das Meldegesetz 1991 und das Bildungsdokumentationsgesetz geändert werden, und ein Bundesgesetz, mit dem das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz geändert wird, so­wie ein Bundesgesetz, mit dem das Volkszählungsgesetz 1950 geändert wird, hinsicht­lich deren dem Ausschuss für Verfassung und Föderalismus zur Berichterstattung eine Frist bis zum 24. Jänner 2006 gesetzt wurde.

Es sind schließlich auch die Beschlüsse des Nationalrates vom 7. Dezember 2005 be­treffend ein 2. Schulrechtspaket 2005 und ein Hochschulgesetz 2005, hinsichtlich de­ren dem Ausschuss für Bildung und Wissenschaft zur Berichterstattung eine Frist bis zum 24. Jänner 2006 gesetzt wurde.

Da die genannten Ausschüsse innerhalb der ihnen gesetzten Frist keinen Bericht er­stattet haben, sind die gegenständlichen Vorlagen gemäß § 45 Abs. 3 der Geschäfts­ordnung des Bundesrates auch ohne Vorliegen eines schriftlichen Ausschussberichtes in Verhandlung zu nehmen. Ich habe daher diese Verhandlungsgegenstände auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gesetzt.

Wird zur Tagesordnung das Wort gewünscht? – Es ist dies nicht der Fall.

Behandlung der Tagesordnung

 


Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Auf Grund eines mir zugekommenen Vorschlages beabsichtige ich, die Debatte über die Tagesordnungspunkte 2 und 3 sowie 5 bis 7 unter einem zu verhandeln.

 


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