Bundesrat Stenographisches Protokoll 730. Sitzung / Seite 10

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Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

Das Land

Steiermark

SIEGFRIED SCHRITTWIESER

PRÄSIDENT DES STEIERMÄRKISCHEN LANDTAGES

Herrn

KR Peter MITTERER

Präsident des Bundesrates

Dr. Karl-Renner-Ring 3

A-1017 Wien

Graz, am 20. Dezember 2005

Sehr geehrter Herr Präsident!

In der Sitzung des Steiermärkischen Landtages am 13. Dezember 2005 wurde Mag. Ulfried HAINZL als Ersatzmitglied für die vierte Stelle in den Bundesrat gewählt.

Ich beehre mich, Ihnen dies zur Kenntnis zu bringen und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Siegfried Schrittwieser e.h.

A-8010 Graz – Landhaus. Tel.: (0316) 877-2217. Fax: (0316) 877-3993

Beilage

STEIERMÄRKISCHER LANDTAG

XV. GESETZGEBUNGSPERIODE – Einl.Zahl 108/2

Landtagsbeschluss Nr. 54

aus der 3. Sitzung der XV. Gesetzgebungsperiode des Steiermärkischen Landtages vom 13.12.2005

Herr Mag. Ulfried HAINZL wird als Ersatzmitglied an die 4. Stelle in den Bundesrat ge­wählt.

Die Übereinstimmung der Beschlussausfertigung mit der amtlichen Verhandlungs­schrift wird bestätigt.

Dr. Heinz Anderwald e.h.

*****

Liste der Anfragebeantwortungen (siehe S. 6).

Beharrungsbeschlüsse des Nationalrates gemäß Art. 42 Abs. 4 B-VG: Die ursprüng­lichen Gesetzesbeschlüsse des Nationalrates vom 19. Oktober 2005 betreffend

ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung der Gesellschaft „Familie & Beruf Management GmbH“ erlassen sowie das Familienlastenausgleichsge­setz 1967 geändert wird (1257/NR d.B.),

ein Bundesgesetz, mit dem das Postgesetz 1997 geändert wird (Postgesetzno­velle 2005) (1258/NR d.B.), und

 


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